Teilungsversteigerung, Auflassungsvormerkung lastend auf Anteil Antragsgegner

  • Hallo.
    Bei einer Teilungsversteigerung (VKW ca. 50 T€) besteht eine Erbengemeinschaft aus mehreren Personen an einem 1/2-Anteil. Der andere 1/2-Anteil gehört dem Antragsgegner.
    Die Erbengemeinschaft ist Antragsteller der Teilungsversteigerung. Der Anteil des Antragsgegners ist mit einer Auflassungsvormerkung zugunsten eines Dritten belastet.
    Nach § 182 Abs. 1 ZVG würde die AV, da sie ja nicht den Anteil der Antragsteller belastet, durch den Zuschlag erlöschen. Wie wird diese AV im gG berücksichtigt und mit welchem Wert?

  • Wenn sie erlischt, wird sie im geringsten Gebot auch nicht berücksichtigt. Zur Wertberechnung findet sich bei Stöber was.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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