Gebühr Nr.11102 erheben ?

  • Hallo !

    Folgender Fall beschäftigt mich gerade :

    Vor wenigen Monaten wurde im Wege der einstweiligen Anordnung eine vorläufige Betreuung angeordnet nur mit dem Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge.

    Bevor darüber entschieden werden konnte, ob die Betreuung in eine endgültige Betreuung übergeht, ist die Betreute verstorben.

    Es ist Vermögen über 900.000 EUR vorhanden.

    Würdet ihr hier jetzt eine Gebühr nach Nr.11102 KV GNotKG erheben ?

    Bei einer Betreuung, die die Vermögenssorge umfasst, wird in diesen Fällen bei uns die Gebühr Nr.11101 erhoben.

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