Verpflegungszuschuss als Einkommen

  • Hallo zusammen,

    habe ein Problem bei der Berechnung der Einkommenshöhe bei der Überprüfung der Verfahrenskostenhilfe . Die Partei möchte sämtliche steuerfreie Verpflegungszuschüsse nicht als Einkommen angerechnet haben.
    Die Rechtsprechung dazu ist nicht ganz eindeutig. Bei Berücksichtigung kann ich keine Raten anordnen, sonst schon.
    Wie wird dies von euch in der Praxis gehandhabt?

    Freundliche Grüße

  • Ich würde es als Einkommen ansehen, da die Zuschüsse wie andere Einnahmen auch auf das Konto der Partei fließen. Der Lebensunterhalt wird vom Gesamteinkommen bestritten. Ich würde mich da auch Fragen, ob Verpflegungsgeld nicht von den entsprechenden Freibeträgen erfasst wird.

    Der Partei steht der Rechtsweg offen. :)

  • Wir richten uns da nach Zöller, Kommentar zur ZPO 27. Auflage, § 115 Rn. 5.

    Hiernach ist zumindest ein Drittel der steuerfreien Verpflegungszuschüsse, Spesen und dgl. als Einkommen zu berücksichtigen. Hintergrund ist, dass Verpflegungskosten bereits im Freibetrag enthalten und damit abgegolten sind. Allerdings sind die Verpflegungskosten an Autobahnraststätten unstreitig höher, als im heimischen Supermarkt. Umgekehrt werden aber durch die Abwesenheit häusliche Kosten eingespart. Am Ende geht man davon aus, dass es angemessen ist, 2/3 des Verpflegungsmehraufwandes unberücksichtigt zu lassen.

    Liebe Grüße,
    Riljana

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