bes. Gläubigerversammlung zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen

  • Und was passiert wenn keiner kommt? Oder noch besser...muss dann der Rechtspfleger die Zweckmäßigkeit der Vergleiche noch prüfen, wenn die Gläubigerversammlung dafür entscheidet?

    1. s. die übrigen Antworten und
    2. das Gericht hat nicht die "Ersprießlichkeit" des Verwalterhandels im Rahmen seiner Aufsicht zu überprüfen (A.: offenbarer Unfug...)

    Nichtsdestotrotz sehen dies teilweise Rechtspfleger zu 2. wohl anders.

    Äh, wer sieht dies anders ? Konnte ich dem Thread nicht entnehmen.
    Problematisch ist m.E. lediglich die Verschleuderung von Insolvenzmasse; diese unterliegt möglicherweise der Aufsicht des Insolvenzgerichts, aber ganz sicher dem Haftungsregime des § 60 InsO.
    Der Kernfehler des Falles liegt doch bereits darin, der Gläubigerversammlung ungare Sachverhalte zur Beschlussfassung vorzulegen. Es gibt immer mal wieder so Anregung zur Beschlussfassung (lach: z.T verbunden mit der Anregung das Verfahren schriftlich durchzuführen - eigentlich ein Fall des "Auto-delistings"....)

    Genau....Auto delisting....Verwalter stellt Antrag, Gläubiger kommen - es wird genehmigt und es ist auch rechtskonform. Rechtspfleger sieht es anders.....Verwalter wird nicht mehr bestellt.....O-Ton einiger Verwalter.

    Und wie stellen sich die Verwalter das vor? Dass der Rpfl. dann zum Richter geht und sagt: "Der und der IV ist blöd". Und dann sagt der Richter: "Ja, dann wird der nicht mehr bestellt".?

  • Passiert das nicht genau so?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Passiert das nicht genau so?

    Nein, hier nicht. Bei Euch? Oder woanders?

    Tatsache ist, dass viele Insolvenzverwalter genau davor Angst haben, weil es wohl oftmals so gehandhabt wird. Ich ziehe mir das nicht aus der Nase.

    Bei uns auch nicht. Ich glaube aber durchaus, dass das woanders der Fall sein kann.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Man hat als Insolvenzverwalter leider immer ein wenig die Angst, dass es morgen vorbei sein könnte. Besonders weil in der Regel gar nicht klar kommuniziert wird, wo die Grenzen sind. Eines Tages wird man dann nicht mehr bestellt oder es kommen plötzlich weniger Verfahren. Da überlegt man schon, ob der Grund sinkende Verfahrenszahlen sind oder ob man an irgendeiner Stelle (ein mal zu viel) angeeckt ist.

    Zumal doch scheinbar schon unterschiedliche Rechtsansichten zum kalten Delisting führen können.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Man hat als Insolvenzverwalter leider immer ein wenig die Angst, dass es morgen vorbei sein könnte. Besonders weil in der Regel gar nicht klar kommuniziert wird, wo die Grenzen sind. Eines Tages wird man dann nicht mehr bestellt oder es kommen plötzlich weniger Verfahren. Da überlegt man schon, ob der Grund sinkende Verfahrenszahlen sind oder ob man an irgendeiner Stelle (ein mal zu viel) angeeckt ist.

    Zumal doch scheinbar schon unterschiedliche Rechtsansichten zum kalten Delisting führen können.

    Richtig Klasse wird es, wenn die gleiche Sache nach jahrelanger Übung von einem Rechtspfleger "anders" gesehen wird.

  • Es gibt halt RAe deren Stärke nicht die Insolvenz ist. Das wird hier mit den Richtern schon kommuniziert. Das darf natürlich nicht nur auf einem Gefühl basieren. Da nehmen wir schon Akten mit, die das untermauern und bitten dann den Richter, wenn es möglich ist, diesen RA nicht mehr zu bestellen. Funktioniert manchmal. Achso. Vorher wird natürlich zwecks Fehlerbehebung auch schon mal mit den RAen gesprochen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • @ Annett: Natürlich ärgert man sich auch als Mitbewerber, wenn sich manche Kollegen alles erlauben können bzw. bestimmte Dinge nicht auf die Reihe bekommen. Aber in der Regel hängen die Schicksale des Anwalts, seiner Familie und seiner Mitarbeiter dran. Okay nicht wenn er nur 2 Verfahren im Jahr bekommt... Aber wenn er die Insolvenzverwaltung als Haupterwerbszweig betreibt. Da habe ich schon einige Leute gesehen, die anderweitig nie mehr auf die Beine gekommen sind. Im Übrigen stellt man wohl nicht plötzlich nach 10 Jahren fest, dass jemand für die Insolvenzverwaltung völlig ungeeignet ist. Oder ... :gruebel:.

    @ james: Ich kann dem Ganzen noch ein paar Varianten beifügen. Nach einem Dezernatswechsel hat der neue Rechtspfleger meine Mitarbeiterin zu Schnecke gemacht, wie idiotisch die Eintragungen in die Tabellenblätter sind. Wer ihr den Schwachsinn beigebracht hat. Ihre Antwort: Herr xy (sein Vorgänger) wollte es doch so. Oder Gerichte, bei denen sich die Rechtspfleger nicht mal auf eine einheitliche Vorgehensweise einigen können. Und ... Aber der Servicegedanke zählt. Und es soll Leute geben, die sich freiwillig delisten und auf (weitere) Verfahren verzichten :eek: :D.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Hin und wieder wundere ich mich schon, wie unterschiedlich manches an den verschiedenen Gerichten und sogar am gleichen Gericht von unterschiedlichen Rechtspflegern gehandhabt wird. Einheitlich ist da gar nichts.

    Das fängt ja schon bei den Bezeichnungen der Insolvenzabteilungen an, die inzwischen bei nahezu jedem Gericht anders lautet. Da ist sehr viel Raum für Kreativität wie mir scheint.

  • @ Annett: Natürlich ärgert man sich auch als Mitbewerber, wenn sich manche Kollegen alles erlauben können bzw. bestimmte Dinge nicht auf die Reihe bekommen. Aber in der Regel hängen die Schicksale des Anwalts, seiner Familie und seiner Mitarbeiter dran. Okay nicht wenn er nur 2 Verfahren im Jahr bekommt... Aber wenn er die Insolvenzverwaltung als Haupterwerbszweig betreibt. Da habe ich schon einige Leute gesehen, die anderweitig nie mehr auf die Beine gekommen sind. Im Übrigen stellt man wohl nicht plötzlich nach 10 Jahren fest, dass jemand für die Insolvenzverwaltung völlig ungeeignet ist. Oder ... :gruebel:.

    @ james: Ich kann dem Ganzen noch ein paar Varianten beifügen. Nach einem Dezernatswechsel hat der neue Rechtspfleger meine Mitarbeiterin zu Schnecke gemacht, wie idiotisch die Eintragungen in die Tabellenblätter sind. Wer ihr den Schwachsinn beigebracht hat. Ihre Antwort: Herr xy (sein Vorgänger) wollte es doch so. Oder Gerichte, bei denen sich die Rechtspfleger nicht mal auf eine einheitliche Vorgehensweise einigen können. Und ... Aber der Servicegedanke zählt. Und es soll Leute geben, die sich freiwillig delisten und auf (weitere) Verfahren verzichten :eek: :D.

    Die übelste Variante habe ich letztens bei einem Seminar gehört: "Ja selbstverständlich Herr Verwalter, das können Sie so machen (rechtlich einwandfreie Vorgehensweise), aber wenn Sie es so machen, dann werden sie nicht mehr bestellt weil wir das hier nicht wollen"
    Na Bumm

  • In dieser Deutlichkeit habe ich das aber noch nie gehört. Im Hinblick auf die ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wäre das auch schön blöd. Die Insolvenzgerichte gehen da wohl eher subtiler vor. [Selbst wenn ein Insolvenzverwalter sich auf die Liste klagt bzw. dagegen klagt, nicht von dieser 'runter geschmissen zu werden', hat er immer noch keinen Anspruch, für ein bestimmtes Verfahren bestellt zu werden. Alles also Pyrrhus-Siege.]

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • In dieser Deutlichkeit habe ich das aber noch nie gehört. Im Hinblick auf die ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wäre das auch schön blöd. Die Insolvenzgerichte gehen da wohl eher subtiler vor. [Selbst wenn ein Insolvenzverwalter sich auf die Liste klagt bzw. dagegen klagt, nicht von dieser 'runter geschmissen zu werden', hat er immer noch keinen Anspruch, für ein bestimmtes Verfahren bestellt zu werden. Alles also Pyrrhus-Siege.]

    Das sind natürlich 4 Augen Gespräche. Ich denke nicht, dass ich da angelogen wurde.

  • Ich melde trotzdem Zweifel an.
    Immerhin ist für die Bestellung der Verwalter der Insolvenzrichter zuständig, nicht der Insolvenzrechtspfleger. Natürlich gehört zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Insolvenzrichter und Insolvenzrechtspfleger auch, dass der Insolvenzrichter "Klagen" des Rechtspflegers über einen Verwalter anhört und dann auch prüft und ggf. entsprechende Konsequenzen zieht. Wenn der Verwalter aber keinen berechtigten Anlass zur "Klage" gibt, sondern es zu Reibereien deswegen kommt, weil der Rechtspfleger - sagen wir mal "exotische" - Auffassungen pflegt, dann wird ein die Sache ernst nehmender Richter nicht deswegen den Verwalter delisten.

    Und wenn der Richter nach Prüfung zum Ergebnis kommt, dass er mit den Handlungen des Verwalters ebenfalls nicht einverstanden ist, warum sollte er diesen dann weiter bestellen?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Leider ist die Verwalterbestellung ein sehr heikles Thema, welches eben nicht immer offenen und objektiven Kriterien folgt.

    Im Übrigen kenne ich Bundesländer, wo die eigentliche Verwalterbestellung zwar noch gesetzeskonform vom Insolvenzverwalter vorgenommen wird, im Hintergrund aber die später zuständigen Rechtspfleger den unterschriftsreifen Beschluss jeglicher Color und dort auch die inoffizielle Verwalterauswahl treffen. Zwischen drin gibt es alle Varianten; insbesondere ist es beliebt, dass die Rechtspfleger bei Verbraucherinsolvenzen den Insolvenzverwalter auswählen und der Insolvenzrichter den Eröffnungsbeschluss ohne Nachfrage unterschreibt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • :eek:

    D.h. wir in der Justiz nähern uns den Sitten der Verwalter mit grauen und schwarzen Verwaltern an: Graue und schwarze Insolvenzrichter. Hätte ich nicht gedacht, dass die Justiz so weit runterkommt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • :eek:

    D.h. wir in der Justiz nähern uns den Sitten der Verwalter mit grauen und schwarzen Verwaltern an: Graue und schwarze Insolvenzrichter. Hätte ich nicht gedacht, dass die Justiz so weit runterkommt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Ich habe Kontakt zu einigen Verwaltern - große wie kleine Kanzleien - die werden nicht alle die Unwahrheit sagen. Das wird schon oft so gehandhabt.

  • :eek:

    D.h. wir in der Justiz nähern uns den Sitten der Verwalter mit grauen und schwarzen Verwaltern an: Graue und schwarze Insolvenzrichter. Hätte ich nicht gedacht, dass die Justiz so weit runterkommt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Ich habe Kontakt zu einigen Verwaltern - große wie kleine Kanzleien - die werden nicht alle die Unwahrheit sagen. Das wird schon oft so gehandhabt.

    Ich wollte diese Angabe nicht bezweifeln, sondern nur mein Entsetzen äußern.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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