Uralt-Dienstbarkeit

  • Liebe Fories,

    mein Fall ist - zumindest für mich(!) - exotisch:

    Urkunde vom 24.Dezember 1901 (das ist kein Witz:eek:)

    Beteiligte seien Flurstück 332 und Flurstück 334. Dass es diese Flurstücke so längst nicht mehr gibt war zu vermuten. Da wurde schon einige Male vereinigt und fortgeschrieben. Nun denn, 1901 wurde beurkundet:

    ...Zugunsten des Anwesens 332 besteht ein Durchfahrtsrecht über den Hofraum des Anwesens 334. Wir haben uns dahin geeinigt, dass neben dem mit Platten belegten, auf der Westseite des Wohnhauses von 334 befindlichen Ganges auf gemeinschaftliche Kosten der Beteiligten eine Fahrt in der Breite von drei Metern hergestellt und unterhalten wird, auf welche nunmehr die Ausübung der Dienstbarkeit beschränkt bleibt.

    Das geht ja gerade noch, aber dann kommt die Gegenleistung:

    Zur Gegenleistung überlässt hiermit 332 an 334 die südlich des Anwesens von 334 gelegene Fläche, welche von dem Hofe von 332 nach Norden hin abgeschnitten wird durch die gerade Linie, welche man sich gezogen denkt zwischen der nordöstlichen Ecke des Abortes von 332 und dem Punkte, welcher auf der Verlängerung der westlichen Frontmauer des Hauses von 334 3,45m von der Südgrenze des Eigentums von 334 entfernt liegt (alles klar?).

    332 bestellt hiermit zu Gunsten von 334 die Dienstbarkeit von der vorerwähnten Fahrt aus nach der soeben abgetretenen Fläche über den Hof des 332 auf kürzestem Wege ein- und auszufahren.

    Jetzt (fast 116 Jahre später) beantragen die Nachkommen des damaligen Eigentümers von 332 die Eintragung der ersten Dienstbarkeit. Die angehörten Nachkommen von 334 haben sich flugs einverstanden erklärt wenn denn auch die zweite Dienstbarkeit eingetragen würde (also zugunsten 334).

    Beide Parteien haben eine Flurkarte eingereicht und dort den von ihnen gedachten Wegeverlauf markiert. Dumm nur, dass die Vorstellungen voneinander abweichen.

    Bin für jeden brauchbaren Vorschlag dankbar wie man in dieser Sache zielorientiert vorgehen könnte.

    Gruß

    HuBo

  • Keine Anmeldung? Die Parteien sind Herr des Verfahrens (wie sagte PuCo so schön: Bei mir bekommen sie Recht, nicht (unbedingt) ihren Willen). Wenn sich die Anmeldung umsetzen lässt, ist es doch nicht dein Problem, wie das in der Wirklichkeit umgesetzt wird/werden kann.

  • Und vielleicht doch mal die paar Scheine für den Notar auf den Tisch legen und vernünftig neu bewilligen, wenn doch offensichtlich grundsätzlich Einigkeit besteht :roll:

    Ich glaube, ich würde es in dem Fall auf die "moderierende" Art versuchen. Also die jeweiligen Flurkarten der anderen Seite übersenden und darauf hinweisen, dass sie sich über den Verlauf einig werden sollen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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