Aufhebung Erbbaurecht bei unterschiedlicher Belastung

  • Hallo,

    ich habe einige spezielle Fragen zur Aufhebung des Erbbaurechts, wenn Grundstück und Erbbaurecht belastet sind.
    Wenn ich nachfolgend vom "Grundstück" spreche meine ich das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück.

    Soll das Erbbaurecht aufgehoben werden erlöschen dessen Belastungen, richtig? Woraus ergibt sich das? Könnte man es auch damit begründen, dass die Belastungen des Erbbaurechts nach 12 Abs. 2 ErbbauRG mangels Verweis auf 96 BGB keine Bestandteile des Erbbaurechts und somit infolge derAufhebung und des Abs. 3 auch nicht des Grundstücks sein können?
    Gehe ich bei der Zustimmungsbedürftigkeit der Gläubiger aus Abt. 3 des ErbbaurechtsGB über den 876 S. 1 BGB?

    Die in Abt. 2 des ErbbaurechtsGB eingetragene Erbbauzins"reallast" erlischt ja ebenfalls. Wenn diese dem jew. ET des Grundstücks zusteht, benötige ich die Zustimmung der Gläubiger aus Abt. 3 des Grundstücks nach 21 GBO? Ist die Erbbauzins"reallast" Bestandteil des Erbbaurechts, mithin des Hypothekenhaftverbandes (der Rechte Abt. 3 des Grundstücks), obwohl 12 Abs. 2 ErbbauRG nicht auf 96BGB verweist? Denn wenn nicht, liegt doch keine Zustimmungsbedürftigkeit dieser Gläubiger vor, oder (vgl. 876 S. 2 letzter Hs. BGB)? Und sollte der 21 GBO überhaupt greifen, benötige ich in diesem Falle dann auch einen gewöhnlichen Herrschvermerk auf dem GB-Blatt des Grundstücks oder reicht die Belastung mit dem Erbbaurecht in Abt. 2 als "Vermerk"?

    Wenn (lange) nach Begründung des Erbbaurechts eine Hypothek am Grundstück bestellt wurde, die das Erbbaurecht mitverhaftet, benötige ich bei Aufhebung des Erbbaurechts materiellrechtlich dann die Verzichtserklärung nach 1168, 1175 Abs. 1 S. 2 BGB bzgl. des Teils des Erbbaurechts?

    Und noch eine letzte Sache:
    muss ein Gläubiger aus Abt. 3, dessen Recht allein auf dem Grundstück lastet, bei der Aufhebung des Erbbaurechts zustimmen?

    Ihr merkt sicher auf Grund der Vielzahl der Paragrafen, dass ich noch studiere. Gerade deshalb wäre ich euch sehr dankbar für eure Hilfe!

    ... und nein, ich sitze nicht vor einer Klausur und habe nur keine Lust sie eigenhändig zu lösen. Die ist schon abgegeben ;)

    Liebe Grüße!

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