Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt vorliegen: Unser Mandant war Beklagter in einem Verfahren vor dem LG. Die Klägerin wohnt in den USA und musste deshalb Prozesskostensicherheit in Höhe von € 100.000 leisten. Unser Mandant obsiegt und kann demnach ja Kosten vollstrecken bzw. unter Vorlage des KfB und Antrag bei der Hinterlegungsstelle seine Kosten aus dem hinterlegten Geld decken. Zunächst richtig?
Nun ist weiter die Frage, ob er mit dem hinterlegten Geld auf Antrag auch andere titulierte Forderungen decken kann. Klar ist, das Geld wurde für den bestimmten Zweck der Prozesskostensicherheit für diese bestimmte Verfahren hinterlegt.
Fakt ist jedoch auch, dass dort nun € 100.000 liegen und unser Mandant seine Forderungen in den USA wohl nicht durchsetzen können wird, also möchte er natürlich gern das Geld (wenn es schon hier liegt) ran und seine restlichen Forderungen bedienen.
Ist das irgendwie möglich? Evtl. mit Arrest o.ä.?
Vielen Dank im Voraus!