Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

  • hallo,

    zur Sicherung etwaiger Pflichtteilsansprüche ist eine Ergänzungspflegerin bestellt. Sie fragt an, wann dieses Ansprüche verjähren und wie die Verjährung gehemmt werden könnte.

  • Und diese Ergänzungspflegerin soll für ihr Amt geeignet sein?

    Naja, an dieser Frage allein würde ich es nicht festmachen. Manchmal ist ein naher Verwandter eines verstorbenen Elternteils durchaus im Übrigen gut in der Lage, erst einmal einzuschätzen, ob der Anspruch geltend gemacht werden soll oder nicht.
    Immerhin - und das scheint der nicht zu wissen - könnte das Kind den Anspruch nach Eintritt der Volljährigkeit auch noch geltend machen. Und eine gewissen Beratung durch das Familiengericht gegenüber ehrenamtlichen Vormündern und Pflegern hat der Gesetzgeber wohl auch gewollt.

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