Einwilligung in eine Obduktion - wer kann einwilligen?

  • Bei uns lief sein ca. 1 Woche ein Betreuungsverfahren.
    Der Betroffene wurde am Tage der Anregung in eine entfernte Klinik verlegt.
    Das ärztliche Zeugnis kam erst gestern.
    Heute Nacht ist der Betroffene -ohne Anordnung einer Betreuung- verstorben.
    Natürlicher Tod. Angehörige sollen vorhanden sein, aber deren Aufenthalt ist nicht bekannt.
    Die behandelnde Ärztin würde gerne eine Obduktion vornehmen.
    Staatsanwaltschaft erklärt sich -wegen natürlichem Tod- für unzuständig.
    Betreuer könnte wohl einwilligen, aber eine Betreuungsanordnung nach dem Tod dürfte -unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen- nicht mehr möglich sein.
    Totenfürsorgeberechtigt ist die Kommune. Könnte diese in eine Obduktion einwilligen?
    Hatte schon jemand so einen Fall?

  • ...was ja auch hier nicht mehr zur Debatte steht, als zum einen eine Betreuung nicht mehr bestanden hat, zum anderen die Betreuung ohnehin mit dem Tod endet.

    Vllt. hilft ja §§ 1960, 1962 BGB weiter, wobei ich mir irgendwie schwer vorstellen kann, dass für die Obduktion ein Fürsorgebedürfnis in Bezug auf den Nachlass bestehen könne - oder wurde der Erblasser doch vergiftet? :teufel:

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