Vielleicht stehe ich völlig auf dem Schlauch, weil mir RAST ganz neu ist und der Sachverhalt mir kompliziert erscheint:
19jähriger aus Guinea (Volljährigkeit dort mit 21) erscheint mit Einzelvormund (vom AG bestellt mit Bescheinigung):
Er legt eine Mahnung auf Grundlage eines KfB der Verwaltungsgerichtskosten vor (KfB hatte er nicht mit, d.h, er will mit diesem morgen wiederkommen).
RA hat wohl Verwaltungsverfahren geführt- aber ohne Vollmacht des Einzelvormundes nur mit Unterschrift des nach guineischen Rechts Minderjährigen.
Kann ich das so überhaupt aufnehmen?
Wenn der RA als Vertreter ohne Vollmacht gehndelt hat, haben wir ja §110/§179 BGB (wäre dann der RA Träger der Gerichtskosten?)
Ich hab nur keinen blassen Schimmer, ob ich das als Begründung für den Widerspruch nehmen kann oder mich zum Horst mache - ist mein erster Widerspruch.
Wenn aus der Vorlage des KfB ergeht, dass die RM Frist abgelaufen wäre (gehe ich ja fast von aus, wenn schon gemahnt wurde), mache ich dann noch was oder weise ich nur darauf hin, dass die RM Frist abgelaufen ist?
Generell interessiert mich die Sachlage aber auch:
Würde die schwebend unwirksame Vollmacht nicht konkludent durch die Teilnahme des Vormund am Verfahren als erteilt gelten?
RA vertritt "Mj" ---Vormund weiß, dass RA eine Vollmacht vom Mj hat, widerspricht dem nicht und lässt den RA handeln--> Vollmacht konkludent erteilt?
Schon einmal vielen Dank im Voraus, ich denke ja, dass ich irgendwie den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe..