Vielleicht hat von Euch schonmal jemand folgenden Fall gehabt und kann mir helfen:
Für die Eigentumsumschreibung einer Eigentumswohnung liegt mir die notwendige Verwalterzustimmung vor, soweit alles gut. Als Verwalternachweis ist ein notariell beglaubigtes Bestellungsprotokoll beigefügt, auch ok. Problem ist jetzt der Wortlaut im Bestellungsprotokoll. Dort wurde von der Eigentümergemeinschaft beschlossen, sie Bestellen Ihren Verwalter wieder für Zeitraum XY. Weiter heißt es unter dem Beschluss: Voraussetzung hierfür [also die Bestellung] ist die kurzfristige Umschreibung der aktuellen Treuhandkonten auf die Eigentümergemeinschaft.
Meiner Meinung nach ist das kein ausreichender Nachweis für die Verwaltereigenschaft. Da ich nicht wissen kann, ob der Verwalter den Auflagen aus den Bestellungsbeschluss nachgekommen ist, weiß ich auch nicht, ob er nun Verwalter ist oder nicht.
Älterer Kollege meinte dazu nur, ist doch notariell beglaubigt, kümmer dich nicht drum, passt schon.
Habe dann mal noch einen Richter bei uns gefragt, der meinte nur, ganz gefährlich, seiner Meinung hätten die Eigentümer Ihren Verwalter nicht unter Bedingungen bestellen dürfen, die Bestellung wäre nichtig und die Zustimmungserklärung wertlos.
Habt Ihr da was für mich?
Danke, Christian