Gerichtsvollzieher als Drittschuldner

  • Hallo, zusammen,

    wir diskutieren gerade in einem anderen Forum folgenden Fall:

    Der Gerichtsvollzieher hat eine Forderung beigetrieben, der Gläubiger ist in einem anderen Verfahren Schuldner. Der dortige Gläubiger will nun mittels Forderungspfändung an das Geld ran. Nun gehen die Meinungen auseinander, ob das möglich ist.

    Ich finde, das muss möglich sein, der Gläubiger/Schuldner hat ja einen Auszahlungsanspruch gegenüber dem Gerichtsvollzieher bzw. dem Land, den er notfalls auch einklagen könnte. Damit müsste der Anspruch doch auch mittels Forderungspfändung pfändbar sein, oder?

    Vielleicht hatte so einen Fall ja schon einer auf dem Tisch und kann mich von der Leitung schubsen?

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