Meines Wissens - und auch unser OLG sieht das wohl so - ist die Übertragung nur der Vermögenssorge auf einen Elternteil allein durchaus Richtersache. Rechtspflegersache ist es demnach (nur) dann, wenn die Vermögenssorge beiden Elternteilen oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil entzogen wird.
Welche OLG-Entscheidung ist das ?
Keine. Das war der Inhalt eines Telefonats eines OLG-Richters mit mir, in dem es u. a. auch um dieses Problem ging.
Die der Erbauschlagung durch einen Elternteil zeitlich nachfolgende Übertragung dieser Angelegenheit auf den ausschlagenden Elternteil ist nicht ausreichend, weil sie nichts daran ändert, dass er im alleine maßgeblichen Zeitpunkt der Erbausschlagung nicht alleine sorgeberechtigt war. Die Übertragung bewirkt also lediglich, dass der betreffende Elternteil dann - natürlich noch innerhalb der Ausschlagungsfrist - erneut als alleiniger Sorgeberechtigter ausschlagen kann und diese erneute Erbausschlagung bedarf dann natürlich auch der familiengerichtlichen Genehmigung.
Das fände ich auch logisch.