Abwesenheitspflegschaft

  • Wobei ich gestehen muss, dass ich von einem anderen Themenstarter (von dem regelmäßig eine Anfrage kommt, ohne dass man von ihm dann noch was hört) ausgegangen war. Ich war gedanklich noch bei dem Thread, den ich vorher gelesen habe.
    Also @ Marion: Sorry, wollte Dir nicht zu nahe treten. Mich würde aber dennoch der weitere Verlauf interessieren.

  • Die Abwesenheitspflegschaft wurde eingerichtet. Alle Reifen wurden verteilt, so dass beabsichtigt ist, die Abwesenheitspflegschaft wieder aufzuheben.
    Der Abwesenheitspfleger teilt mit, dass der Abwesende Grundbesitz und viele Gläubiger hat. Diesbezüglich können die Gläubiger ja die Zwangsversteigerung beantragen.
    Der Vermieter der Werkräume beantragt nun noch die Aufrechterhaltung der Abwesenheitspflegschaft zum Zwecke der Kündigung des Mietvertrages und der Verwertung des Vermögens. Zum Zwecke der Kündigung des Mietvertrages würde ich die Abwesenheitspflegschaft noch bestehen lassen. Die Verwertung des Vermögens, kann meiner Meinung nach nicht zu den Aufgaben des Abwesenheitspflegers gehören.
    Wie sind eure Meinungen dazu? Viele Grüße

  • Die Verwertung des Vermögens, kann meiner Meinung nach nicht zu den Aufgaben des Abwesenheitspflegers gehören.
    Wie sind eure Meinungen dazu? Viele Grüße

    Kommt darauf an. Gibt ja sowas wie ein Vermieterpfandrecht. Je nahdem wie der Pfleger die Wohnung freigibt. Entweder er hat Vermögen und macht die Bude Besenrein und stellt Hab und Gut irgendwo ein oder er hat Kein Vermögen und übergibt wie es steht und liegt, unter Freigabe des Mietkautionssparbuches und des Vermieterpfandrecht.

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