Gelöscht werden soll ein Staatlicher Bergbauzuschuss. Eingetragen ist er bei mir in Abteilung 3 mit einem Betrag von 20.000 M. Üblicherweise gehörte so was ja eigentlich in Abt. 2.
Mir liegt Löschungsbewilligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor. Soweit so gut.
Da der die Löschung beantragende Notar ohne Vollmacht handelt, die Frage: Reicht formloser Antrag der Eigentümer oder benötige ich wegen § 27 GBO eine Zustimmung in der Form des 29 GBO?
Ich tendiere ja eher zu dem formlosen Antrag.