Löschung Staatlicher Bergbauzuschuss

  • Gelöscht werden soll ein Staatlicher Bergbauzuschuss. Eingetragen ist er bei mir in Abteilung 3 mit einem Betrag von 20.000 M. Üblicherweise gehörte so was ja eigentlich in Abt. 2.

    Mir liegt Löschungsbewilligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor. Soweit so gut.
    Da der die Löschung beantragende Notar ohne Vollmacht handelt, die Frage: Reicht formloser Antrag der Eigentümer oder benötige ich wegen § 27 GBO eine Zustimmung in der Form des 29 GBO?:gruebel:
    Ich tendiere ja eher zu dem formlosen Antrag.

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Ich weiß, blödes Thema. Aber vielleicht eine(r) von den Älteren, der/die schon mal so einen Eintrag gelöscht hat?

    Allen schon mal ein schönes Wochenende.:)

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Ich würde formlos löschen da es sich offensichtlich um eine Eintragung handelt, die in Abt. II gehört auch wenn sie in der Regel in Abt. III eingetragen war (analog Aufbauhypothek)

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