Geschäftsverteilung in Nachlasssachen


  • Ob es dagegen in Familien-, Zivil- oder Nachlasssachen einen Mehrwert darstellt zu wissen, wie alle Maiers, Mairs, Mayers, Mayrs, Meiers, Meirs und Meyers meines Landkreises ticken, bezweifle ich.

    Ich befürchte , dass in Nachlasssachen von den oben zitierten Betroffenen keiner mehr tickt; jedenfalls soweit man auf den Erblasser abstellt.

    Es gibt ja - wie Du bereits andeutest - noch die Beteiligten.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Na das wär doch mal was - nicht auf den Erblassernamen abzustellen, sondern auf den Namen des Erstbeteiligten, der ein Verfahren in Gang setzt... Da würde ich doch glatt die Anfangsbuchstaben I,X,Y,Q nehmen...Tagfertigkeit garantiert...:teufel

    Einmal editiert, zuletzt von Sersch (30. August 2017 um 15:00) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Die meisten Erben werden - unabhägig vom System der Geschäftsverteilung - weiterhin Ehegatten und Abkömmlinge sein, so dass auch bei einem "Meier" als Erblasser (==> Zuständigkeit) oft "Meier" als (und sei es nur als enterbter) Beteiligter erscheinen wird.

    Aber das gehört nun streng genommen nicht zum GVP-Problem ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Alles kein Problem wenn man nach Endziffern verteilt, fkt. bei uns seit Jahren sehr gut in vielen Abteilungen im Haus, Grundbuch macht Gemarkungen und gleicht regelmäßig aus, weil die Eingangszahlen doch schwanken und die Vollstreckung nimmt Buchstaben.

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