Geschäftsverteilung in Nachlasssachen

  • Hallo an die Nachlassgemeinde !
    Demnächstens will unsere Datenverarbeitungsstelle in Stutgart wissen , welcher GVP denn für forumSTAR Nachlass ab 2018 angelegt werden soll.
    Will heißen , dass betroffene Kollegen wie ich sich gescheite Gedanken dazu machen sollten.

    Aus meinen bisherigen Abteilungen kenne ich vor allem die Buchstaben- oder die Endziffernverteilung.
    Da wir hier Konzentrationsgericht für mehrere Amtsgerichtsbezirke ab nächstem Jahr sind, käme bei uns - je nach AKA - auch eine Verteilung nach Gerichtsbezirken ( abhängig von der bekannten Einwohnerzahl des Bezirks ) in Betracht.

    Will hier

    1.) in die Runde nachfragen, was denn in der Praxis so gängig ist an Rechtspfleger-GVPs. Was hat sich dabei ggf. als vorteilhaft erwiesen ?

    2.) mich erkundigen, ob es für das Ausschlagungsgericht des § 344 VII FamFG bei Euch von 1.) abweichende Zuständigkeitsregelungen gibt.
    Eine unterschiedliche Zuständigkeit bei mehreren gleichzeitig Ausschlagenden am selben Wohnsitzgericht in derselben Nachlasssache dürfte z.B. keinen Sinn machen.
    Selbst oder erst recht dann nicht , wenn die gleichzeitig Erschienenen unterschiedliche Nachnamen tragen.

  • Bei uns in allen Sachen nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens des Erblassers. Hat sich bisher bewährt. Vorteil: Man hat alle Akten eines Erblassers (Ausschlagung, Erbschein, Nachlasspflegschaft, Testamentseröffnung etc.)
    Bei Endnummern wäre das nicht so schön

  • Ich habe selbst auch nur die Verteilung nach Buchstaben erlebt (ohne besondere Regelung für einzelne Verfahrensarten).

    An einem Gericht, an dem ich mal tätig war, soll vor meiner Zeit mal eine andere Verteilung bestanden haben. Die hat sich aber offenbar nicht bewährt.

  • Bei uns in allen Sachen nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens des Erblassers. Hat sich bisher bewährt. Vorteil: Man hat alle Akten eines Erblassers (Ausschlagung, Erbschein, Nachlasspflegschaft, Testamentseröffnung etc.)
    Bei Endnummern wäre das nicht so schön

    Ebenso.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Verteilung nach Endnummern, wobei darauf geachtet wird, dass die VI bei dem Rpfl. landet, der auch die IV gemacht hat, das steuert die GS bei der Vergabe.
    Ausschlagungen werden ja keine VI (neu) vergeben, die kommen zur Akte des Erblassers.
    Aufgenommen werden sie von dem Rpfl der da ist, unabhängig von der eigentlichen Zuständigkeit. Hängt damit zusammen, dass wir 2/3 Mittagskinder haben und die zentrale Rast in der Rotation.
    Vorteil der Endnummern, es geht am gleichmäßigsten zu verteilen, finde ich.

  • Hier gab es mal eine Verteilung nach Endziffern, weil man sich eine besonders gerechte (gleichmäßige) Verteilung der Verfahren erhoffte. Für meinen Geschmack völlig ungeeignet (aus den - umgekehrten - Gründen wie #2). Ich kenne nur ein Gericht, das die Verteilung nach dem letzten Wohnsitz (bwz. gew. Aufenthalt) des Erblassers vornimmt.

  • Hier leider Verteilung nach Endziffern. Mit den bereits angeführten Problemen.

    Und wir haben eine Sonderzuständigkeit für die Aufnahme von Erbscheinsanträgen für andere Gerichte im Wege der Rechtshilfe (die mache ich alleine). So ganz verstanden habe ich die Begründung nicht, irgendwas mit UR :gruebel::oops:

  • Verteilung nach Anfangsbuchstaben des Erblassers ist wohl vor allem an großen Gerichten die gerechte Variante zur Aufteilung des Geschäftsanfalls. Die Aufnahme von Erklärungen nach § 344 Abs. 7 FamFG wurde hier nicht explizit geregelt, sodass sich das ebenso nach dem Anfangsbuchstaben des Erblassers richtete. In Einzelfällen kam es immer mal wieder zu Zuordnungsschwierigkeiten, vor allem bei weiblichen Erblassern, die gerne des Öfteren ihren Namen wechselten und fleißig testierten oder solche Kombi's wie "Hofmann genannt Göthe" (ist es jetzt der Hofmann oder der Göthe)...

    Wir haben immer im Turnus von 3 Monaten mal die Übersicht über die tatsächlich registrierten Eingänge zu den jeweiligen Buchstaben uns auslesen lassen und haben bei großen Schwankungen im Vergleich zum Vorjahr im gleichen Zeitraum bzw. nach Hochrechnung aufs ganze Jahr ggf. die Geschäftsverteilung - nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung - entsprechend angepasst. Was man auf jeden Fall in der Buchstabenkombi aber trennen sollte, ist nach meiner Erfahrung die Eingänge zu "S" und "Sch" oder man lebt damit, dass neben dem Buchstaben der Kollege nur noch die "kleineren" Buchstaben bekommt (ich wollte es kaum für möglich halten, aber ich hatte mit "Y" mehr zu tun als mit "I" :teufel:).

    Sonnenblume und wie läuft dann bei euch die Bearbeitung? Einer nimmt die Ausschlagung auf, der andere ordnet Nachlasspflegschaft an und wieder ein anderer erteilt zuletzt den Erbschein?

  • Was man auf jeden Fall in der Buchstabenkombi aber trennen sollte, ist nach meiner Erfahrung die Eingänge zu "S" und "Sch" oder man lebt damit, dass neben dem Buchstaben der Kollege nur noch die "kleineren" Buchstaben bekommt (ich wollte es kaum für möglich halten, aber ich hatte mit "Y" mehr zu tun als mit "I" :teufel:).

    Da fällt mir folgendes ein, was vor Jahren einer Kollegin beim Betreuungsgericht passiert ist; die hatte damals die Buchstaben Q -Z.
    Als sie dies einmal einer "Kundin" erzählte ; sagte diese:
    " Was ; nur Q und Z ? Und da sind Sie um 11.00 Uhr noch im Geschäft ?":D


  • Sonnenblume und wie läuft dann bei euch die Bearbeitung? Einer nimmt die Ausschlagung auf, der andere ordnet Nachlasspflegschaft an und wieder ein anderer erteilt zuletzt den Erbschein?

    Genau so... die Aktenpäckchen wandern dann fleißig hin und her.

    Terminsvereinbarungen wiederum sind nach Tagen getrennt (bis auf die genannten Termine im Wege der Rechtshilfe, die nur ich bearbeiten darf). Wer beispielsweise Mittwochs anruft, kriegt mich ans Telefon, Freitags macht die Kollegin Termine aus, usw.

    (Jetzt wo ich es schreibe, hört es sich immer komplizierter an)

  • Servus...bis vor Kurzem hatten wir noch die Endziffernregelung mit entsprechenden Verknüpfungen durch die SE, wenn Nachlasspflegschaft hinzukam.

    Da wir nun eine Neuregelung haben... Nachlass und Betreuung wurde zusammengelegt...arbeiten wir nun auch nach Buchstaben.

    Als ich "nur" Nachlass hatte, fand ich die Endziffernregelung fairer und einfacher, da man hier keine Schwankungen hat oder ausgleichen muss. Bei den Langzeitverfahren in Betreuung ist das ja wieder eine andere Sache.

  • Wusste noch gar nicht , dass man auch Erbscheinsanträge für andere Gerichte aufnimmt; ging gem. #1 bisher nur von der Aufnahme von Erbausschlagungen aus.

    Darf ich fragen, wie ihr das dann mit Antragsstellern handhabt, die hunderte Kilometer weit weg wohnen? Schickt ihr die zum Notar oder bittet ihr zur Anreise?

  • Aus #13 kann ich schon mal ablesen , wie es hier nicht laufen soll.
    Buchstaben sind gem. der Schilderung von Sersch zwecks Ausgleich schnell verteilt; und wenn das jedes Jahr neu gemacht werden muss; dann ist das halt so.
    Mir spuckt aber auch immer noch die gem. #1 angesprochene Verteilung nach Gerichtsbezirken im Kopf herum, zumal deren Einwohnerzahlen fast gleich hoch sind.
    Schwierig würde es aber dann mit einem später notwendigen Ausgleich; eine spätere Verteilung nach Ortschaften stelle ich mir nicht gerade prickelnd vor.

  • Buchstaben sind gem. der Schilderung von Sersch zwecks Ausgleich schnell verteilt; und wenn das jedes Jahr neu gemacht werden muss; dann ist das halt so.


    Nach meiner Erfahrung ist eine regelmäßige Neuverteilung nicht notwendig. Man sollte aber unter den Kollegen einig sein, dass die Verteilung angepasst wird, wenn sich eine Unwucht ergibt.

    Mir spuckt aber auch immer noch die gem. #1 angesprochene Verteilung nach Gerichtsbezirken im Kopf herum, zumal deren Einwohnerzahlen fast gleich hoch sind.


    Das passt aber nur, wenn für jeden Bezirk nur einen Rechtspfleger hat, was bei Teilzeitkräften oder Mischpensen nicht unbedingt der Fall sein muss. Andernfalls müsste bezirksintern wieder eine Verteilung nach Endziffern, Buchstaben oder sonstigen Kriterien erfolgen.

  • Was man auf jeden Fall in der Buchstabenkombi aber trennen sollte, ist nach meiner Erfahrung die Eingänge zu "S" und "Sch" oder man lebt damit, dass neben dem Buchstaben der Kollege nur noch die "kleineren" Buchstaben bekommt

    Die Trennung von "S", "Sch" und "St" hat sich bei uns nicht bewährt und ist deshalb wieder aufgegeben worden. Insbesondere das Publikum hat oft nur bis zum "S" gelesen und ist nicht auf die Idee gekommen, dass dieser Buchstabe noch weiter unterteilt sein könnte.

    Das mit den "kleineren" Buchstaben ist aus meiner Sicht kein Problem. Zwar sieht es dann auf den ersten Blick so aus, als handele es sich nur um ein kleines Dezernat, doch der "Kenner" weiß, was sich dahinter verbirgt. Entscheidend ist nicht die Optik, sondern eine gerechte und zweckmäßige Verteilung.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Wolf kommt erst ab 02.01.2018 in den Genuß diese Sachen - u.a. auch die Aufnahme von Erbscheinsanträgen im Wege der Amtshilfe für andere NLG - zu bearbeiten :teufel:

    Sonnenblume: Ihr vergeudet damit aber echt viel Zeitpotenzial in dieser Bearbeitungsweise, das ist euch hofftl. bewusst!

    Das erinnert mich an die Zeit an einem kleinen Gericht im Grundbuchamt, in dem nicht nach Gemarkung, sondern nach Endnummern gearbeitet wurde. Nach nem knappen dreiviertel Jahr hats mir dann gereicht und wir haben auf Gemarkung umgestellt! Ein Segen für alle Beteiligte, unabhängig und frei von hausgemachten Einflüssen seine Arbeit erledigen zu können. Insoweit gebe ich zu bedenken, dass die Sachbearbeitung des Gerichts m.E. auch berechenbar bleiben muss, als sich der "gemeine" Bürger darauf einstellen kann, wie gearbeitet wird - das ist in der Bearbeitungsweise wie Du es beschreibst, jedenfalls nicht gewährleistet!

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