Erfahrungen mit verkürzter Veröffentlichungsfrist?

  • Ich habe ein Teilungsversteigerunsgverfahren mit zwei Eigentümern, das von beiden Seiten (beide haben betrieben) kurz vor dem ersten Termin einstweilen eingestellt wurde. Eine Partei hat nun die Fortsetzung beantragt.

    Bei einer Neuterminierung ist wie beim ersten Mal mit einem Ansturm der Bietinteressenten zu rechnen. Daher möchte ich die Veröffentlichungszeiträume möglichst kurz halten und bin dabei auf § 43 I, 2 ZVG gestoßen:

    "War das Verfahren einstweilen eingestellt, so reicht es aus, daß die Bekanntmachung der Terminsbestimmung zwei Wochen vor dem Termin bewirkt ist."

    Habt Ihr nach dieser Vorschrift schon einmal die Veröffentlichung im Amtsblatt verkürzt? Was macht Ihr in solchen Fällen mit der Zeitung und der Gerichtstafel? Wählt Ihr dort auch kürzere Fristen?

  • Wenn die Frist verkürzt wird, dann macht es nur Sinn, wenn sie auch in allen Veröffentlichungsfällen verkürzt wird, sonst tritt ja keine Ersparnis ein. Ich habe davon aber bislang immer Abstand genommen, da immer noch § 43 II zu beachten ist. Die Ersparnis liegt also bei 2 Wochen Veröffentlichung. Die gehen meistens in organisatorischer Planung mit unter (Rechtzeitigkeit, Saalbelegung etc). Daher verfahre ich bei allen Terminen einheitlich, 6 Wochen Veröffentlichung und mit der Veröffentlichung auch die Zustellungen bewirken, damit die Frist gewahrt ist. Wenn erst die Terminsbestimmung mit "knappen" Vorlauf für die 4 Wochen zugestellt wird, und irgendwas geht schief, dann muss man den Termin gleich wieder aufheben. Also, warum unter Druck setzen?
    Ich habe bislang die Veröffentlichungsfrist nicht verkürzt.
    Harry

  • Sowas habe ich hier auch noch nie gemacht. Und würde es auch nicht machen. An der Gerichtstafel und im Internet veröffentlichen wir die Termine sowieso gleich und unsere Zeitung möchte ich nicht zusätzlich verwirren. Außerdem wäre es auch für eventuelle Interessenten nicht so geschickt, da Vorbereitungen/Verhandlungen mit den Banken ja eventuell nicht von heute auf morgen passieren und 2 Wochen dann schon recht knapp sind.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ich habe es schon gemacht, aber es ist davon abzuraten weil Geschäftsstelle usw. vom normalen Rythmus abweichen muß und man nur Stress mit den Zustellungen hat und alles um am Ende 2 Wochen einzusparen. Stempel

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