Hallo,
ich bearbeite heute zum ersten Mal Güterrechtsregistersachen und habe einen Antrag des beurkundenden Notars vorliegen auf Eintragung der Gütertrennung im Güterrechtsregister. Grundlage ist eine Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung. Darin befindet sich der Antrag der Ehegatten auf Eintragung der Gütertrennung und die VM für den Notar. Es wird klargestellt, dass die Vereinbarungen unabhängig von einer etwaigen Scheidung gelten sollen. Hätte ich jetzt erst mal so kein Problem und würde ins Register eintragen. Allerdings wurden auch noch einige andere Vereinbarungen getroffen:
- Ausschluss des Zugewinnausgleichs
- Befreiung von Beschränkungen der § 1365 und § 1369 BGB
- Ausschluss einer Gesellschaftsbeteiligung
und weiter dann die Scheidungsfolgevereinbarungen, die mich hier im Güterrechtsregister aber nicht weiter interessieren dürften (VA, Unterhalt, Hausrat etc.).
Was mache ich denn mit den o.g. anderen Vereinbarungen? Müssen diese nicht in das Güterrechtsregister eingetragen werden? Müsste ich auf einen erweiterten Antrag hinwirken?
Leider stehe ich bei den Güterrechtsregistersachen völlig auf dem Schlauch und habe auch das Handbuch nicht zur Verfügung.
Für einen Denkanstoß bin ich daher dankbar.