Tod eines von zwei GbR-Gesellschafters

  • Hallo,
    ich hab hier als Neuling im Grundbuch mal ein Problem. Eingetragener Eigentümer im Grundbuch ist eine GbR bestehend aus zwei Personen, die auch noch miteinander verheiratet sind. Die Frau ist verstorben und beerbt worden von ihrem Mann, der ja der andere Gesellschafter ist. Es ist Nacherbfolge angeordnet.
    Die Grundbuchberichtigung ist beantragt. Da mir kein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden kann, gehe ich davon aus, dass keine besonderen Regelungen getroffen sind und die GbR aufgelöst ist. Demnach ist der verbliebene Gesellschafter jetzt Alleineigentümer. Mir stellt sich jetzt aber die Frage, was der Erwerbsgrund ist. Wenn er Gesamtrechtsnachfolger aus dem Erbschein ist, müsste ich einen Nacherbenvermerk eintragen. Der dürfte dann aber nur auf dem ehemaligen Anteil der Verstorbenen lasten. Ich meine aber eher, dass er aus dem Anwachsungsprinzip Alleineigentümer geworden ist und die Erbschaft damit direkt nichts zu tun hat.
    Meine Fragen daher: was trage ich ein und welche Nachweise brauche ich?

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