Kostenansatz Strafsachen

  • Hallo,

    meine Frage ist:

    Wir haben ein Verfahren in I. Instanz mit Urteil abgeschlossen - Berufung - in II. Instanz wurde eine psychosoziale Prozessbegleitung beigeordnet. Nun bekamen wir die Akte zurück, mit der Bitte um Anweisung der Kosten der psychosozialen Prozessbegleitung. Meine Frage, wo steht, welche Instanz für diese Auslagen/Kosten zuständig ist? Der Richter möchte sein sachlich richtig nicht drunter setzen, da er ja nicht mal nachvollziehen kann, ob die p. P. wirklich so lange da war etc. und wir die Akten zur Überprüfung nicht haben. Rein logisch würde ich sagen, dass die jeweilige Instanz für diese Auslagen zuständig ist und setze sie ein bisschen mit Auslagen nach JVEG gleich, da ist ja auch das jeweilige Gericht zuständig. Aber wo steht das?:gruebel:

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