Hallo,:)
die Partei in A hat mittels ihres RA in B den Beklagten in C verklagt.
Für die Terminwahrnehmung hat sie einen Terminvertreter in C beauftragt, dessen Kosten höher als die Reisekosten des RA in B sind.
Meine Frage hierzu: Ich finde immer nur Fälle wie Partei in A nimmt RA in A und verklagt Beklagten in C ---> Frage erstattbar Kosten Terminsvertreter in C oder Reisekosten RA .
Gibt es auch eine Entscheidung zur Erstattungsfähigkeit Reisekosten RA in B anstelle Terminvertreterkosten in C wenn Partei in A wohnt?
Danke schon mal für eure Antwort!:D