Hallo zusammen,
eine Eigentumsumschreibung wurde im Grundbuch vorgenommen. Die Kostenrechnung wurde erstellt. Der neue Eigentümer hat der Kostenrechnung widersprochen, da sich auf dem Grundstück eine Ruine befindet.
Bei der Berechnung der Kosten wurde der Grundstückswert ohne Gebäude zu Grunde gelegt. Der Eigentümer ist der Meinung, der Wert wäre zu hoch angesetzt, da die Ruine wertmindernd sei.
Liegt der Eigentümer richtig, kann der Wert aufgrund des ruinösen Zustandes der Bebauung gemindert werden.