Hallo Zusammen!
Ich bräuchte bitte ganz dringend Eure Hilfe, ich steh irgendwie grad komplett auf dem Schlauch .
Versteigerungstermin ist schon morgen, das Verfahren eh schon ziemlich kompliziert und ich hab jetzt kurz vorher noch einen Antrag auf Zulassung des Beitritts bekommen.
Versteigert werden 3 Grundstücke. Bestrangig betreibender Gläubiger ist III/1 in Rangklasse 4. Versteigerungsvermerk ist jeweils eingetragen worden im August 2013. Im Juli 2015 wurden noch drei verteilte Zwangssicherungshypotheken eingetragen. Deren Gläubiger möchte nun aus den Hypotheken noch dem Verfahren beitreten. Falls noch weitere Infos benötigt werden, reiche ich sie gerne noch nach.
Mein Problem ist nun die Rangklasse. Der Beitritt wird in Rangklasse 4 aus den Hypotheken beantragt. Aber geht das überhaupt oder wäre das nicht an sich Rangklasse 6 und durch Betreiben dann Rangklasse 5? Oder bring ich da was komplett durcheinander? Stöber schreibt was von relativer Unwirksamkeit dem bisherigen Beschlagnahmegläubiger gegenüber. Bei der Kommentierung zu Rangklasse 4 ist aber dann auch wieder die Rede von Rechten, die nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen wurden.
Wie muss ich denn das im Beitrittsbeschluss jetzt aufnehmen?