Löschung Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall

  • Hallo,

    im Grundbuch ist ein Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks, ....., als Gesamtberechtigte eingetragen. Die Löschung dieses Rechts wird von der Grundstückseigentümerin beantragt. Beigefügt ist ein Original der Grundstückseigentümerin (Stadt), aus dem ersichtlich ist, dass diese den damaligen Berechtigten eine beglaubigte Kopie eines Kaufvertrages übersandt hat. Dieser Kaufvertrag beinhaltet den Verkauf von X auf die Stadt zugunsten des Grundstücks, auf welchem das Vorkaufsrecht lastet. Die damaligen Berechtigten werden gebeten, auf ihr Vorkaufsrecht zu verzichten. Das Antwortschreiben der damaligen Berechtigten beinhaltet lediglich, dass diese Kenntnis vom Kaufvertrag haben. Einen ausdrücklichen Verzicht beinhaltet dieses Schreiben nicht. Eine Umschreibung des Grundbesitzes von X auf die Stadt erfolgt.
    Für das begünstigte Grundstück hat ebenfalls vor einigen Jahren ein Eigentumswechsel stattgefunden.
    Darf ich das Recht aufgrund der vorgelegten Unterlagen löschen?:gruebel:

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Unter welchen Umständen ein VKR für den ersten Verkaufsfall im Wege der Berichtigung gelöscht werden kann, kann im Schöner/Stöber, 15. Auflage, unter Rn. 1432a nachgelesen werden.

    Ulf

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