Hallo,
bei mir möchte die Vollmachtnehmerin für die Vollmachtgeberin die Erbschaft ausschlagen, sie hat eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht. Die Vollmachtnehmerin möchte allerdings nicht selber kommen, sondern einer dritten Person eine Untervollmacht erteilen. Geht das denn? Und wenn ja, muss diese Untervollmacht dann auch notariell beglaubigt sein?
Dankeschön