Erbausschlagung - Vorsorgevollmacht - Untervollmacht

  • Hallo,
    bei mir möchte die Vollmachtnehmerin für die Vollmachtgeberin die Erbschaft ausschlagen, sie hat eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht. Die Vollmachtnehmerin möchte allerdings nicht selber kommen, sondern einer dritten Person eine Untervollmacht erteilen. Geht das denn? Und wenn ja, muss diese Untervollmacht dann auch notariell beglaubigt sein?

    Dankeschön

  • Lässt denn die Vorsorgevollmacht eine Untervollmacht überhaupt zu ?
    Nach meinen Kenntnissen des Vollmachtsrechts darf eine ( generell mögliche ) Untervollmacht nicht weiter reichen als die Hauptvollmacht.
    Ist der Bevollmächtigte also überhaupt zur weiteren Bevollmächtigung berechtigt ?

    Zur Form ansonsten § 1945 III BGB.

  • Hallo,
    bei mir möchte die Vollmachtnehmerin für die Vollmachtgeberin die Erbschaft ausschlagen, sie hat eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht. Die Vollmachtnehmerin möchte allerdings nicht selber kommen, sondern einer dritten Person eine Untervollmacht erteilen. Geht das denn? Und wenn ja, muss diese Untervollmacht dann auch notariell beglaubigt sein?

    Dankeschön


    Wenn Untervollmacht zulässig sein sollte, wäre dieser Weg trotzdem unsinnig, weil 2 x Gebühren entstehen. Statt notarielle Untervollmacht zu erteilen, sollte die Bevollmächtigte halt gleich beim Notar ausschlagen.

  • @uschi: :daumenrau

    Das dachte ich auch gerade....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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