Hi
Ich habe einen Antrag auf Aufhebung der BerH gem. § 6 a II BerHG. Der RA gibt an seinen Mandanten schriftlich darauf hingewiesen zu haben. Der Mandant wurde ohne Reaktion angehört. Bewilligt wurde im August 16. Aus den Unterlagen ergibt sich, dass der Mandant 2 mdj Kinder hat die in seinem Haushalt leben. Der Mandant hat 5.500,- € von einer Vers. erhalten.
Mein Problem ist jetzt, ob der neue Vermögensschonbetrag greift oder ob es nach dem alten geht. Bei dem neuen Schonbetrag würde er weiterhin BerH bewilligt bekommen bei dem Alten nicht .
m f g
wulfgerd