Hallo zusammen,
wie seht Ihr folgenden Fall:
Im Grundbuch ist eine Grundschuld für A eingetragen (Zinsbeginn: 01.07.2007). Diese Grundschuld wurde 2012 abgetreten an einen neuen Gläubiger B mit Zinsen von Anfang an, also seit 01.07.2007; die Eintragung war am 01.10.2012.
Vor 2 Wochen ist die Eintragung einer erneuten Abtretung mit Zinsen sei 01.10.2012 an den neuen Gläubiger C beantragt worden. Ich habe das so eingetragen.
Nun hat sich die abtretende Bank B bei mir gemeldet und teilt mit, dass die Zinsen seit 01.07.2007 mit abgetreten sein sollen. Insoweit handelt es sich um einen Fehler in der Abtretungserklärung. Die abtretende Bank B hat vorgeschlagen, nochmals zum Notar zu gehen und die Abtretungserklärung mit korrekter Datumsangabe hinsichtlich der abgetretenen Zinsen einfach erneut beglaubigen zu lassen.
Ich denke jedoch, dass das so nicht geht, da die Abtretung ja schon eingetragen ist. Mir schwebt eher eine Berichtigungsbewilligung vor. Gewollt war ja übereinstimmend etwas anderes. Wie formuliert man das aber am besten? Oder wie würdet Ihr hier vorgehen?
Am besten ich sende der Bank einen Entwurf zu, mit der sie zum Notar geht...