Zwei Schuldner auf einem VB

  • Hallo Leute,

    habe einen Vollstreckungsbescheid vorliegen mit zwei Antragsgegnern und soll gegen beide vollstrecken.
    Zur Verdeutlichung:

    Antragsgegner:

    Hans Meyer Claudia Müller
    Musterstraße 1
    11111 Musterstadt

    Ist hier überhaupt eine Vollstreckung möglich, und wenn ja gegen wen?

    Gruß Migo

  • Hatte mal eine Pfändung gegen zwei Schuldner (nicht verheiratet), beide meine Arbeitnehmer. GV hat aber nur eine Pfändung zugestellt und hat gemeint, dass das ausreicht. Hab dann auch nichts gegenteiliges gefunden und die Pfändung bei beiden Schuldnern beachtet.

  • Bei der Pfändung hat mich das nicht interessiert, weil der Beschluss gegen beide erlassen wurde. Hab die unterschiedlichen pfändbaren Beträge einbehalten und einen gemeinsamen Tilgungsplan angelegt.


  • ...

    Hans Meyer Claudia Müller
    ...

    Blöde Frage: Woher weißt du denn bei dieser Schreibweise, dass es zwei Personen sind und nicht eine mit Namen Hans Meyer Claudia Müller?
    Zumal es Namensvarianten gibt (ausländische aber auch deutsche), wo man nicht sofort erkennen kann, was alles Vorname ist und wo der Familienname anfängt, zumal es ja auch Vornamen gibt, die auch als Familiennamen möglich sind oder für männliche und weibliche Personen gleich lauten (Kim, Sascha, Andrea, Pasquale, Dominique).

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Blöde Frage: Woher weißt du denn bei dieser Schreibweise, dass es zwei Personen sind und nicht eine mit Namen Hans Meyer Claudia Müller?
    Zumal es Namensvarianten gibt (ausländische aber auch deutsche), wo man nicht sofort erkennen kann, was alles Vorname ist und wo der Familienname anfängt, zumal es ja auch Vornamen gibt, die auch als Familiennamen möglich sind oder für männliche und weibliche Personen gleich lauten (Kim, Sascha, Andrea, Pasquale, Dominique).

    Zuerst einmal - es gibt in der Regel keine blöden Fragen, sondern nur blöde Antworten. Wie das vorliegend ist, mag jeder selbst beurteilen.

    Aber jetzt zur Sache:

    ganz einfach - ich habe einen Vollstreckungsauftrag gegen Herrn Hans Meyer und gegen Frau Claudia Müller vorliegen.

  • Danke.

    Aber genau darauf wollte ich ja raus. Wenn der Vollstreckungsauftrag gegen A B und C D gerichtet ist, im Titel aber A B C D (und nicht A B, C D) als Schuldner steht, passt das mE nicht zusammen. (Abgesehen davon, dass ich dachte, dass ein VB nur gegen eine Person lauten kann, mit dem Zusatz: Gesamtschuldner mit x, Az. 0 8/15.)

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  • Abgesehen davon, dass ich dachte, dass ein VB nur gegen eine Person lauten kann, mit dem Zusatz: Gesamtschuldner mit x, Az. 0 8/15.

    Genau das ist ja mein Problem. Ich bin der Meinung, dass ich gar keinen vollstreckbaren Titel vorliegen habe, da es die Person: Hans Meyer Claudia Müller überhaupt nicht gibt. Ich möchte den Vollstreckungsauftrag daher zurückweisen und dem Schuldner mitteilen, dass er erst dann vollstrecken kann, wenn er mir für jeden Schuldner einen VB (ggf. in Gesamtschuldnerschaft) vorlegt.

    Wollte halt nur wissen, wie andere Vollstrecker darüber denken.

  • Zöller, 30. Auflage, Randnr 9 zu § 690 und Randnr 8 "Vor § 688".

    (Ein Gemeinschaftsverhältnis kann ich nur haben, wenn ich mehrere Personen habe. Der VB weist aber nur eine Person A B C D aus.)

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  • Ich habe gerade keinen VB vor Augen...kann man nicht aus irgendwelchen Formulierungen erkennen, ob sich der Titel gegen einen oder mehrere Schuldner richtet? Etwas wie "sind von dem Antragsgegner .... zu zahlen" obwohl es eigentlich "den Antragsgegnern" heißen müsste?
    Wurde erkennbar die Einzahl statt der Mehrzahl verwendet?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • ... wenn ich mehrere Personen habe.

    Hast du doch auch. Der Fragesteller ist im Eingangsthread von zwei Antragsgegnern ausgegangen und hat sich anschließend nicht beirren lassen. Ein fehlendes "und" bei "Hans Meyer Claudia Müller" ist am plausibelsten. Damit hast du zwar einen Titel, aber einen mit ungenügender Parteibezeichnung.

  • ... wenn ich mehrere Personen habe.

    Hast du doch auch.
    ...

    Aber nur im Vollstreckungsauftrag, nicht im Titel.
    Da sprechen zwei Gründe dagegen:
    Es ist nur ein Name "A B C D" angegeben, und nicht zwei "A B, C D" oder "A B und C D".
    Ein VB - eine Person. (So es denn ein "normaler" VB ist)

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  • Aber nur im Vollstreckungsauftrag, nicht im Titel.

    Da würde ich mich dann auf die Einschätzung desjenigen verlassen, der vor der Vollstreckung auch den Mahnbescheid beantragt haben wird.

    Seit wann verlasse ich mich denn darauf, was mir ein Gläubiger erklärt, wie es eigentlich richtig lauten sollte? Wenn er es richtig haben will, soll er das doch gleich bei der Antragstellung (MB/VB) richtig angeben.
    Da wäre wohl eher eine Berichtigung des Titels angebracht und neue Stellung eines Antrags auf Erlass MB/VB bzgl des anderen Schuldners.

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  • Mach jetzt seit ca. 25 Jahren Vollstreckung. Habe auch vor der Einführung des zentralen Mahngerichtes selbst Mahn- und Vollstreckungsbescheide erlassen. Ich kann mich nicht erinnern, jemals einen Vollstreckungsbescheid gesehen zu haben, auf dem mehr als ein Antragsgegner vermerkt war. Sind mehrere Schuldner vorhanden, ergeht für jeden Schuldner ein eigener Vollstreckungsbescheid, ggf. mit dem Hinweis: "als Gesamtschuldner mit ....".

    Da das Mahnverfahren automatisiert ist, erkennt der "Automat" natürlich nicht, dass es sich bei der "falschen" Antragstellung (zwei Namen in der Zeile des Antragsgegners) tatsächlich um zwei Personen handelt. Sonst würde er dies monieren.

    Die Nachfrage beim Mahngericht ergab, dass eine Zustellung durch Niederlegung an den einen Antragsgegner, nämlich Hans Meyer Claudia Müller erfolgt ist.

  • Die Nachfrage beim Mahngericht ergab, dass eine Zustellung durch Niederlegung an den einen Antragsgegner, nämlich Hans Meyer Claudia Müller erfolgt ist.

    Also ist bei der Antragstellung des Mahnbescheids geschludert worden und anschließend hat es niemand gemerkt? Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten. Entweder sind es in Wirklichkeit ein Herr Hans Meyer und eine Frau Claudia Müller oder der Name entspricht einem "Günther Thomas Maria Halmer" und man hat tatsächlich nur einen Antragsgegner.

  • Sinngemäß wie in meinem Beitrag #5 (und folgenden).

    So oder so, mit diesem Titel kannst du nicht gegen zwei vollstrecken. Und streng genommen auch nicht gegen einen...außer gegen einen, dessen Name A B C D lautet.

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  • Klar ist hier geschludert worden. Es ist auch klar, dass es sich um zwei Personen handelt.

    Ich wollte eigentlich nur hören, ob hier ggf. noch was zu "retten" sein könnte (im Interesse des [privaten] Gläubigers).
    Inzwischen bin ich - auch durch die Beiträge hier - zur Überzeugung gelangt, dass auch eine Berichtigung nicht weiterhelfen kann. Ich werde daher den Vollstreckungsauftrag zurückweisen und dem Gläubiger mitteilen, dass er einen neuen MB/VB gegen beide Schuldner erwirken muss.

    Danke für Euren Input

    Gruß Migo

    Einmal editiert, zuletzt von Migo (31. Mai 2017 um 15:43) aus folgendem Grund: Ergänzung

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