Amtswiderspruch ?

  • Ich habe hier zwei Anträge vorliegen:

    1. Eingang: 02.10.2017 Vormerkung - Eingangsvermerk ist angebracht, allerdings nicht unterschrieben
    2. Eingang: 09.10.2017 Zwangshypothek - Eingangsvermerk ist angebracht und unterschrieben.

    Ich kann in diesem Fall doch überhaupt nicht nachprüfen, ob der erste Antrag einer zur Entgegennahme zuständigen Person gem. § 13 Abs. 2 GBO vorgelegt wurde.
    Ist der erste Antrag überhaut eingegangen?
    Kann die Unterschrift ggf. nachgeholt werden, vielleicht mit Bestätigungvermerk der Person, die den Antrag am 02.10. in Händen hielt?

    Vielen Dank vorab!

  • Das Präsentat kann von der zuständigen Person nachgeholt werden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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