Umwandlung in der Schweiz - GmbH in AG

  • Mir liegt ein Kaufvertrag vor, in der eine schweizerische GmbH ein Grundstück kauft.
    Jetzt mit Vollzugsantrag zur Eigentumsumschreibung wurde ein aktueller beglaubigter Registerauszug aus dem ausländischen Register mitgeschickt, aus dem sich ergibt, dass die GmbH mittlerweile in eine AG umgewandelt wurde.
    Welche Nachweise würdet ihr Euch jetzt für die Rechtsnachfolge vorlegen lassen, um das Grundstück direkt auf die AG umzuschreiben? Oder gehe ich einfach von einer Rechtsnachfolge analog des deutschen Umwandlungsgesetzes aus?

  • Wie „analog des deutschen Umwandlungsgesetzes“? Du musst doch prüfen, welche Rechtsfolgen die Umwandlung nach Schweizer Recht hat. Und dazu ist das Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG) vom 3. Oktober 2003 maßgebend.

    Mit dem Stand vom 1. Januar 2014 ist es hier veröffentlicht.
    https://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#id-4

    Die Umwandlung ist vom 4. Abschnitt an behandelt.

    Wenn ich nach der Veröffentlichung des Notariatsinspektorat des Kantons Zürich gehe
    https://www.notariate.zh.ch/deu/notariat/g…etz/umwandlung/
    dann hat eine Umwandlung gemäß Fusionsgesetz keine „Rechtsnachfolge“, sondern nur den Wechsel der Rechtsform zur Folge. Wie im deutschen Recht; s. hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post655149

    bewirkt die formwechselnde Umwandlung keine Gesamtrechtsnachfolge.
    Die bisherige GmbH besteht in der Rechtsform der AG weiter. Als Erwerberin ist nunmehr die AG einzutragen. Als Nachweis reicht der aktuelle beglaubigte Handelsregisterausweis aus.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!