Hallo Grundbuchfreunde,
ich habe einen Kaufvertrag vorliegen, mit dem ich überhaupt nicht klar komme...
Die Käufer erwerben eine Teilfläche mit einer Größe von 230 m² ("vorläufiges Flurstück aa") und einen 1/6-Miteigentumsanteil an einer Wegefläche ("vorläufiges Flurstück xx").
Bewilligt und beantragt wird nun die Eintragung einer AV am kompletten Stammgrundstück y und die Einschränkung dieser Vormerkung auf den im Vertrag bestimmten Kaufgegenstand und damit deren Löschung an der Restfläche des Stammgrundstücks bei Vollzug der Fortführungsmitteilung.
Weiterhin soll ein Vorrangsvorbehalt für "eine oder mehrere Grunddienstbarkeiten auf dem dienenden vorläufigen Flurstück xx zugunsten der vorläufigen Flurstücke aa, bb, cc, dd, ee und ff" eingetragen werden. Ist es tatsächlich möglich, die Flurstücke, die ja offiziell in der dieser Form noch nicht existieren, im Grundbuch schon so zu bezeichnen???
Eigentlich tendiere ich ja dazu, den Eingang der Fortführungsmitteilung abzuwarten, da mir nun auch schon der nächste Vertrag für weitere Käufer vorliegt. Das wird doch völlig unverständlich im Grundbuch aussehen!?!
Danke schon jetzt für eure Tipps...