Hallo zusammen,
hier ein kleines "Teil-Problem" einer meiner "Ekel"-Akten...
den Klägern wurde PKH für die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich bewilligt...nunmehr beantragt der RA seine Vergütung:
eine Nr. 3309 für die Abnahme der VAK und eine weitere 3309 für den PfÜB...ich war mir relativ sicher, dass es sich hierbei um jeweils eine besondere Angelegenheit handelt...meine Kollegin ist der festen Überzeugung, dass nur eine 3309 angefallen ist...
Jetzt bin ich komplett verunsichert...ich hoffe ihr könnt mir helfen...DANKE