Rechtsnachfolgeklausel bei Bedingung

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem: Ich soll einen KFB umschreiben. Vorgelegt wurde mir die begl. Abschrift einer Abtretungsurkunde. Darin
    ist die Forderung aus dem KFB vom .. des Gerichts...in Höhe von xxx EUR ( von Zinsen ist nicht die Rede ) abgetreten unter der Bedingung
    der Zahlung eines Betrages y.
    Jetzt wurde mir als Nachweis des Bedingungseintritts die Kopie eine Kontoauszuges vorgelegt, aus der die Zahlung naja sagen wir ersichtlich ist.
    Stehen tut da auch nur der Name des Zahlers, der Betrag und Erwerb Forderung gegen ... Ob das reicht bezweifle ich auch etwas.
    Aber bräuchte ich diesen Nachweis nicht auch in öffentlich oder öffentlich beglaubigter Form?
    Und wenn ja wie ist dieser zu erbringen? Durch notariell beglaubigte Eingangsbestätigung des Zedenten?

  • Abtretung im Original und Quittung wohl auch im Original. Und dann natürlich noch mit Unterschriftsbeglaubigung und erforderlichenfalls Vertretungsnachweis, natürlich auch nicht in Kopie. In der Kommentierung zu § 727 sollte einiges zu finden sein.

    Und was soll ein Kontoauszug belegen? Doch nur, dass das Geld vom Konto abgegangen ist, sonst nichts. Insbesondere nicht den Zugang beim Empfänger

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Mmh also leider finde ich in der Kommentierung und auch sonst nirgends was zu der Frage wie bei der Titelumschreibung der Eintritt der aufschiebenden Bedingung,von der die Abtretung abhängig ist, nachzuweisen ist. Vorgelegt wurde mir die Kopie des Kontoauszuges über den Geldeingang beim Gläubiger nebst einer E-Mail,worin das bestätigt wird.Aber ich denke das dürfte nicht ausreichen.Die Frage ist halt nur,ob der Nachweis der Bedingung hier auch die gleiche Form braucht wie der Nachweis der Rechtsnachfolge
    selbst- also öffentlich oder öffentlich beglaubigt.
    Was ich noch vergessen hatte: wie sieht's mit den Zinsen aus? Die sind ja nun nicht erwähnt in der Abtretungsurkunde. Erteile ich dann die Klausel ohne die Zinsen?:confused:

  • Ev ist die Abtretung bedingungsfeindlich. Das würde ich jetzt mal prüfen.
    Der Forderungsverkauf dürfte doch der Normalfall einer Rechtsnachfolge sein, also Abtretung gegen Geld. Da sollte sich doch was finden lassen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich würde das ehrlich gesagt ganz einfach sehen:
    Rechtsnachfolge muss durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.

    RNF hier ja nur wenn Bedingung eingetreten ist, also muss der Bedinungseintritt duch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden (was hier unstreitig nicht der Fall ist).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!