Hypothek ohne Kündigung bei Tod des Eigentümers fällig

  • Hallo,

    ich habe hier im Forum noch nichts zu diesem Thema gefunden, auch in den Kommentaren kann ich zu meinem konkreten Fall nichts finden...

    Folgende Bewilligung:

    Die im Grundbuch als Eigentümerin eingetragene befreite Vorerbin bestellt zu Gunsten eines (von zwei) Nacherben eine Hypothek. Diese soll ohne Kündigung zum Zeitpunkt des Todes der Vorerbin fällig sein. Würdet ihr diese Regelung im Hinblick auf § 1141 BGB als zulässig erachten? Oder ist diese Vorschrift hier ohnehin nicht anwendbar (Abs. 1: "Hängt die Fälligkeit der Forderung von einer Kündigung ab..", Umkehrschluss: hier ist keine Kündigung erforderlich, also gilt § 1141 BGB nicht?). :gruebel:

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