Gerichtlich angeordnete Betreuung per Beschluß trotz ausländischem Wohnsitz

  • Ich verstehe auch nicht, weshalb keine Aufhebung der Betreuung durch den Richter erfolgt. In Deutschland ist für den Betroffenen nichts mehr zu veranlassen.

    Ggf. könnte durch den Richter eine Anregung nach Tschechien gesandt werden, dem Betroffenen dort einen Betreuer (oder wie sich eine derartige Hilfe dort nennt) zu bestellen.

  • Hmmmm, ich komme mir mit der Betreuung langsam vor wie ein KFZ Meister, der bei einem von der Bank finanzierten Auto eine Inspektion mit Ölwechsel durchführen muss, und den Auftrag von der Bank hat.

    das Auto habe ich nicht, kann also weder Inspektion noch ölwechsel durchführen, habe aber von der Bank das scheckheft zugeschickt bekommen, muss dieses nun abstempeln, dass die Inspektion und Ölwechsel durchgeführt wurde, und muss nun dem Kunden der Bank (dem kreditnehmer) die Rechnung über Inspektion und Ölwechsel ausstellen und zuschicken, und sorge dafür tragen, dass er bezahlt!

    Satirisch ausgedrückt, wie ich jetzt meinen Job in diesem einen Fall persönlich empfinde.


    Ach so, es waren also gleich zwei Fälle:
    einmal ein Italiener, und das zweite mal ein Portugiese.
    das habe ich zuerst falsch verstanden / falsch gelesen.

    und in beiden Fällen wurde die Betreuung sofort aufgehoben?

  • Ich verstehe auch nicht, weshalb keine Aufhebung der Betreuung durch den Richter erfolgt. In Deutschland ist für den Betroffenen nichts mehr zu veranlassen. Ggf. könnte durch den Richter eine Anregung nach Tschechien gesandt werden, dem Betroffenen dort einen Betreuer (oder wie sich eine derartige Hilfe dort nennt) zu bestellen.



    stimmt, es ist absolut nichts für den Betroffenen zu veranlassen, außer kosten zu verursachen, die ich dann mit gerichtlichen Beschluss aus dem Vermögen der alten Dame entnehmen muss, was jetzt schon zu bösen Diskussionen mit den angehörigen führt.

    die Anregung nach Tschechien wurde ja schon vom betreuungsgericht über die Botschaft nach Tschechien versandt.
    laut Mitteilung des betreuungsgerichts soll das aber Monate dauern, bis die in Tschechien überhaupt anfangen, an dem Fall zu arbeiten.
    die Tschechen sollen nämlich ein "gemütliches völkchen " sein, wurde mir gesagt, also langsam.

    ich weiß sowie so nicht, was ich als Betreuer noch soll?

    Gesundheitsvorsorge, also das wichtigste, kann ich nicht wahrnehmen, wie auch.
    ich kann doch nicht wegen jedem Rezept usw. Nach Tschechien fahren.
    also muss das beim Sohn bleiben, dem aber eigentlich alle rechte weggenommen worden sind.

    fianziell kann ich nichts machen, außer dem ehem. Vorsorgeberechtigten das Konto dichtzumachen, d.h. Seine von seiner Mutter ausgestellte kontovollmacht zu widerrufen, und meinen betreuerausweis an die Bank schicken.

    nun nutzt, bzw. nutzte er aber dieses Konto gemeinsam mit der Mutter, und auch seine Gelder gingen auf das Konto, sowie auch Abbuchungen mittels lastschriftverfahren von diesem Konto abgingen, welche ich gem. Auftrag des Gerichts alle zurückholen musste, und das, obwohl genug Geld auf dem Konto ist.

    der Sohn tobt, weil auch seine Gelder auf das Konto gingen, und er nun seine Gelder nicht mehr abheben kann, und Rechnungen, die er zu bezahlen hat, auch von dem Konto abgingen mittels lastschriftverfahren, und ich allen diesen Abbuchungen widersprechen musste.

    Im Prinzip hat er jetzt kein Geld und unbezahlte Rechnungen, und das Geld auf der Konto seiner Mutter stapelt sich.

  • Da hätte der Sohnemann vorher drüber nachdenken sollen. Mag er für seinen Kram ein eigenes Konto eröffnen, statt Mutter auf der Tasche zu liegen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Moin,
    ja, das waren 2 Fälle und beide wurden aufgehoben als klar war, dass beide nicht zurück kommen werden.

    Dies wurde, wie gesagt, damit begründet, dass eine Betreuung nach deutschem Betreuungsrecht nur für Personen bestehen kann die auch hier leben.

  • Da hätte der Sohnemann vorher drüber nachdenken sollen. Mag er für seinen Kram ein eigenes Konto eröffnen, statt Mutter auf der Tasche zu liegen.

    Lieber Kollege,

    bitte vorher einmal die Beiträge des Berufsbetreuers Vollständig (!) durchlesen, und nicht nur lesen!!

    Der Berufsbetreuer hat geschrieben, dass Mutter und Sohnemann ein Konto gemeinsam nutzen, bzw. genutzt haben, wobei auch Gelder (ausschließlich) für den Sohn auf dieses Konto überwiesen worden sein dürften.

    Also mithin keine Hinweise darauf, dass der Sohn der Mutter "auf der Tasche gelegen" haben soll.

    Ich finde solche Behauptungen ins Blaue hinein nicht fair gegenüber unseren Bürgern, die schließlich dann durch solche unbedachten Unterstellungen auch das Vertrauen in unsere Justiz und unsere Rechtssprechung verlieren.

    Soetwas macht es nicht einfacher, sondern noch mehr kompliziert.

    Dann passiert es nämlich u.a. auch, dass Bürger Beschwerden, Berufung usw, gegen gerichtliche Entscheidungen einlegen, und manche von denen dann Betreuungsfälle ins Internet hochladen, und somit unnötige Verunsicherung streuen, was den ausländischen "Pflegediensten" nur in die Karten spielt.

    Das wäre mithin möglicherweise auch der Fall, sollte hier tatsächlich noch parallel zum in Tschechien eingeleiteten Betreuungsverfahren auch noch eine Betreuung in Deutschland bestehen, was ich mir aber nur sehr schwerlich vorstellen kann.

    Das wäre ja möglicherweise ein Doppelverfahren, und könnte eine Klage vor dem EuGH nach sich ziehen, zumal ja jetzt 2 EU Staaten betroffen sind, und nicht mehr Deutschland alleine.
    Glaube eher nicht, dass ein Betreuungsrichter ein solches Risiko eingeht.

    Ich denke eher, das Deutsche Betreuungsverfahren wird eingestellt, sobald eine Eingangsbestätigung des tschechischen Betreuungsgerichts vorliegt.
    Alles andere wäre ja höchst gesetzeswidrig, und kein Betreuungsrichter wird sich auf so dünnes Eis begeben in Zeiten, wo Leute alles mögliche ins Internet hochladen, was denen nicht in Kram passt.

    Ich sehe hier aber auch ein Risiko für den Betreuer ansich, der ja augenscheinlich die Betreuung gar nicht durchführen kann.
    Was passiert mit den Kosten für diese Betreuung, wo will er die denn abrechnen?

    Das geht ja nur über das Betreuungsgericht, welches die Kosten dann dem Mündel wieder auferlegt, sollte das Mündel vermögend sein, was ja hier auch schon bejaht wurde.

    Also könnte hier möglicherweise eine Betreuung abgerechnet werden, die nie stattfinden konnte.

    Weiter sehe ich ein Risiko wegen der Rücklastschriften, sollte der Sohn hier eine Kontovollmacht von der Mutter haben, bzw. gehabt haben.
    Was passiert mit den Rücklastschriftgebühren, welche die Bank dem Begünstigten auferlegt.
    Wer kommt dafür auf? Soweit ich informiert bin, dürfte auch das dem Sohnemann wieder in Rechung gestellt werden, obwohl weder er noch seine Mutter der berechtigten Abbuchung widersprochen haben.

    Möglicherweise ging ja auch Gehalt des Sohnes auf dem Konto ein, wo er jetzt auch nicht mehr rankommt, d.h. nicht mehr verfügen kann.
    Vielleicht steckt er jetzt deswegen in Zahlungsschwierigkeiten, während sein (!) Geld auf dem Konto der Mutter vor sich hinschlummert.

    Wenn sich hier mal nicht die "Büchse der Pandora" öffent?

    @ Berufsbetreuer:
    Sollte ich einen solchen Fall haben, der mir jetzt schon nichts als Kopfschmerzen bereitet, so würde ich den Fall niederlegen, und wenn das nicht geht, ab zum Doktor und krankschreiben.

    Das Eisen wäre mir viel zu heiß, dass ich mir die Finger dran verbrennen würde.

    5 Mal editiert, zuletzt von Para Legal (16. Juni 2017 um 22:04)

  • @Para Legal,

    dein erster Beitrag und deine Lösung in einem schwierigen Fall lautet, man solle sich krank schreiben lassen?? :wechlach:

    Und ja, ich habe den Rest auch gelesen, aber dieser heiße Tipp ist einfach hängen geblieben. Das mache ich jetzt auch, wenn irgendwas über 08/15 hinausgeht, super!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!