Hallo zusammen,
ich habe ein Gutachten vorliegen, in dem hat der Sachverständige lediglich ein Wertermittlungsverfahren (das Ertragswertverfahren) angewendet.
Zum Vergleichswert hat er geschrieben, dass er "aufgrund der geringen Datenlage" das Vergleichswertverfahren doch nicht durchführt. zum Sachwertverfahren hat er gar nichts geschrieben.
Mich irritiert das ein wenig; ich bin gewohnt, dass meist zwei Wertermittlungsverfahren angewendet und letztlich in einem gewogenen Mittel der Verkehrswert ermittelt wird.
andererseits steht im §8 ImmoWertV, dass der Wert durch eines oder mehrere der Verfahren ermittelt werden kann...
Was meint ihr dazu/wie sind eure Erfahrungen? Mehrere Wertermittlungsverfahren oder nur eines? wie geht ihr damit um?
Letztlich ist in meinem Fall die Wertermittlung hier doch ziemlich dünn; das Objekt ist nämlich auch nicht vermietet, sodass der Sachverständige den zu erzielenden Ertrag aus dem Mietspiegel abgelesen hat..