Vollmacht GbR u.a.

  • Mir liegt ein Kaufvertrag über zwei Grundstücke vor.

    Erwerber ist eine GbR, bestehend aus den Gesellschaftern A und B. Beim Erwerb tritt nur A auf, der auf Grund Generalvollmacht auch für B handelt. Bei der Generalvollmacht handelt es sich um eine „Neuvollmacht“ (nach dem 04.12.2008 und vor den Beschlüssen vom 20.01.2011 und 17.11.2011 des BGH (V ZB 266/10, V ZB 114/11) erteilt). Im Vorspann der Kaufvertrags-Urkunde versichern A und der von A vertretene B, dass sei alleinige Gesellschafter der GbR waren und sind.

    Laut der Generalvollmacht darf A den B in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten und sonstigen Rechtsangelegenheiten in jeder denkbaren Richtung vertreten. Die Generalvollmacht umfasst die Befugnis ….zu Verfügungen aller Art von Grundbesitz sowie zur Wahrnehmung von Gesellschafterrechten und zu Verfahrenshandlungen aller Art.
    Ich denke, dass A auf Grund der unterstrichenen Passage der vollmacht auch für B handeln darf, soweit er Gesellschafter der GbR ist. Weil sich die Vollmacht auch nicht auf eine konkret benannte GbR bezieht, stellt sich auch nicht die Frage, ob die GbR aus der Vollmacht identisch ist mit der GbR, die erwirbt, oder übersehe ich hier etwas ?

    Ferner sind Rückauflassungsvormerkungen im Grundbuch eingetragen. Bei deren Beurkundung erteilte der zwischenzeitlich verstorbene Übergeber den Übernehmern des Grundstücks (die in meinem Fall nun die Verkäufer sind) Vollmacht zur Löschung der Vormerkungen bei Vorlage der Sterbeurkunde. Allerdings erklären die Übernehmer im mir vorliegenden Kaufvertrag nicht, dass sie auf Grund der Vollmacht handeln, sondern bewilligen lediglich die Löschung der Vormerkungen. Ist das zu beanstanden (§ 164 BGB)? Informationen über die Erben (eventuell betreut oder minderjährig) habe ich nicht.

    Während das erste Grundstück ganz veräußert wird, wird von Grundstück zwei nur eine Teilfläche veräußert. Der Text lautet: „…verkaufen eine in der Anlage 1 näher bezeichnete …. noch zu vermessende Teilfläche in Größe von ca. 102 qm an die GbR in der Weise, dass die Verkäufer 1 und 2 von ihrem Miteigentumsanteil je 1/16 Miteigentumsanteile und die Verkäufer 3 und 4 je 1/24 Miteigentumsanteile an die GbR veräußern. Ich habe vor, die Vormerkung wie folgt zu fassen: „Auflassungsvormerkung bezüglich einer Teilfläche mit einer Größe von etwa 102 qm sowie bezüglich je eines 1/16-Miteigentumsanteils von Abt. I Nr. 1.1 und 1.2 und je eines 1/24 Miteigentumsanteils von Abt. I Nr. 1.3 und 1.4 für GbR, bestehend aus A und B; gem. Bewilligung usw. Ist das so möglich ?

    Vielen Dank für Rückmeldung.

    Einmal editiert, zuletzt von Thorben (6. Juni 2017 um 12:04) aus folgendem Grund: Klarstellung eingefügt

  • Ergänzung: Die Beteiligten beziehen sich bei der Löschung der Rückauflassungsvormerkungen auf die Sterbeurkunde des Berechtigten, die vorgelegt wird. Die Vormerkungen sind unbedingt und unbefristet eingetragen.

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