Zustimmungspflicht Mitgesellschafter einer GbR bei Anteilsübertragung

  • Habe folgenden Fall:

    Als Eigentümer ist eine GbR mit den Gesellschaftern A, B, C, D und E im Grundbuch eingetragen.

    A ist verstorben und von seinen im Testament benannten Kindern X und Y beerbt worden.

    X und Y haben wiederum den ererbten Anteil an ihre volljährigen Kinder S (Sohn des X) zur Hälfte und T1 und T2 (Töchter des Y) je zu 1/4 abgetreten.

    Vorgelegt wurde nun lediglich der Abtretungsvertrag unter Hinweis darauf, dass keine Zustimmungspflicht seitens der übrigen Gesellschafter laut Gesellschaftsvertrag bestünde.
    Der Wortlaut des notariellen Gesellschaftsvertrags aus dem Jahre 1993 lautet hierzu wie folgt:

    "Im Falle des Ablebens eines Gesellschafters kann dessen Anteil im Erbgang lediglich auf eigene eheliche Abkömmlinge des Gesellschafters übergehen. Erben andere Personen, fällt der Anteil weg. Die Veräußerung von Anteilen bedarf der Zustimmung der Gesellschafter. Eine solche Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn die Veräußerung zugunsten von Personen erfolgt, an die die Anteile vererbt werden können."


    Problem 1: Meines Erachtens müsste nun der grundbuchliche Nachweis erbracht werden, dass es sich bei X und Y um eheliche Abkömmlinge des A handelt. Dies könnte man durch entsprechende Personenstandsurkunden wohl nachweisen.


    Problem 2: Zudem müsste ein Nachweis erbracht werden, dass auch keine Zustimmung hinsichtlich S und T1 und T2 nötig ist.

    Hier ist jedoch das Problem, dass nach dem Tod von A die beiden Söhne X und Y jeweils eigenständige Gesellschaftsanteile halten (Sondererbfolge) und keine Erbengemeinschaft im Hinblick auf die GbR bilden. In der Abtretungsurkunde wurde eine derartige Differenzierung jedoch nicht vorgenommen ("Die Miterben übertragen den Gesellschaftsanteil zur Hälfte auf S und je zu einem Viertel auf T1 und T2"). Man kann daher nicht sicher sagen, dass X auf S und Y auf T1 und T2 übertragen hat. Aber nur in dieser Konstellation wäre das Zustimmungserfordernis umgangen...

    Wie würdet ihr mit diesem Fall umgehen?


    Viele Grüße

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