Hallo,
ich bräuchte mal Eure Hilfe zu einem KFA der Beklagten.
Beklagte ist eine GbR, bestehend aus den Gesellschaftern X, Y, Z.
Im Rubrum steht aber nur die Beklagte als Partei, nicht die Gesellschafter, Antrag im KFA aber als "Gesamtgläubiger".
1. Frage gleich hier - Können die Kosten als Gesamtgläubiger zugesprochen werden, wenn die weiteren Gesellschafter gar keine "Partei" sind, sondern nur die GbR, vertreten durch die Gesellschafter?
2. Frage:
Der RA will neben der 1,3 Verfahrensgebühr auch eine Erhöhung für 3 weitere Auftraggeber nach 1008. Bekommt er die Erhöhung?
Es handelt sich ja um einen Passivprozess der GbR, aber ich bin mir trotzdem nicht sicher. Beklagte ist ja nur die GbR.
Was sagt ihr dazu?