Reallast eintragungsfähiger Inhalt?

  • Ich soll folgende 2 Reallasten eintragen:

    1. Hege und Pflege
    K verpflichtet sich 2 Personen zu pflegen, zu versorgen, betreuen und aufzuwarten und zwar so wie es dem Stande und Alter und Gewohnheiten entspricht. Es handelt sich hierbei um Arbeitsleistungen. Pflege besteht nur in Krankheitsfällen im zumutbaren Ausmaße. Ebenso ist ein etwaiger Unterhaltsbedarf abzudecken. Dies geschieht durch Naturalleistungen. Unterhaltsbedarf ist jedoch nach Angabe der Beteiligten nicht gegeben. Keine Kostentragungspflicht von K wenn Unterbringung im Krankenhaus oder Heim erforderlich ist.

    2. Dauernde Last

    K verpflichtet sich ab 2019 an 1.Person 350 und 2. Person 150 EUR zu zahlen. Nach Ableben erhält der Überlebende 500 EUR allein.
    Ändert sich der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte um 5 % so verändert sich der geschuldete Geldbetrag.
    Notar wies auf Bestimmungen Preisklauselgesetz hin.
    Schulrechtlich § 323 ZPO.
    Unterwerfung § 800 ZPO nebst der Erhöhung aufgrund der Wertsicherungsklausel.
    Notar wies daraufhin, dass § 800 ZPO zu unbestimmt sein kann.

    Sind die vorstehenden Inhalte eintragungsfähig und bestimmt genug, insbesondere Unterhaltsbedarf? Reallast für zukünftige Forderung? Muss ich bei der vereinbarten Preisklausel und § 800 ZPO etwas beachten?

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