PKH/VKH für § 890 Antrag (GewSchG)

  • Es besteht ein Gewaltschutzbeschluss.

    Antragsgegner hält sich nicht an diesen, nun soll Ordnungsgeldantrag gestellt werden.

    Antragstellerin war bei Beantragung/ Erlass des GewSch-Beschlusses nicht anwaltlich vertreten.

    Der Ordnungsgeldantrag wird jetzt allerdings über einen RA gestellt. Gibt es für diesen Antrag grds. PKH/ VKH ?

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