Es besteht ein Gewaltschutzbeschluss.
Antragsgegner hält sich nicht an diesen, nun soll Ordnungsgeldantrag gestellt werden.
Antragstellerin war bei Beantragung/ Erlass des GewSch-Beschlusses nicht anwaltlich vertreten.
Der Ordnungsgeldantrag wird jetzt allerdings über einen RA gestellt. Gibt es für diesen Antrag grds. PKH/ VKH ?