Hallo zusammen,
wir handhabt ihr die Festsetzung der Vergütung des Verfahrensbeistandes, wenn die Richter nach dem Urteil eine Frist von 3 oder 6 Monaten verstreichen lassen, um z.B. den Eingriff in die Sorge der Eltern zu überprüfen (aber alles innerhalb eines Az):
erhält Verfahrensbeistand erneute Vergütung, wenn er bei der Überprüfung tätig wird? Macht ihr das von einer erneuten Bestellung abhängig?
Ich habe bisher nur etwas über zweifache Vergütung gefunden, wenn ein Rechtsmittelgericht beteiligt war.