Immer, wenn nur eine UB erfolgt muss künftig kostenpflichtig vorgeprüft werden. Wenn entworfen (und beglaubigt) oder beurkundet wird, ist die Prüfung ohne weitere Kosten inclusive.
Nein lieber Wombat, wenn beglaubigt wird und Du weiterleitest, mußt Du kostenfrei vorprüfen (EUR 20 Beglaubigung KV 25100 + EUR 20 Weiterleitung KV 22124)Das ergibt sich aus Anmerkung (2): " Die Gebühr nach Nummer 2 entsteht nicht neben der Gebühr 25100 oder 25101."
Die 20 Euro extra gibt's nur, wenn jemand mit etwas kommt, was man nur einreicht (von anderem Notar beglaubigt oder auch privatschriftlich, zB vom Geschäftsführer unterzeichnete Gesellschafterliste)
Bisher haben wir hier aber nur beglaubigt und die Urkunde dann den Beteiligten zur Einreichung beim GBA in die Hand gedrückt. Haben den Klienten die € 20,00 Weiterleitungsgebühr gespart. Jetzt kommt für € 20,00 der Prüfvermerk drauf und Einreichen dürfen Sie weiterhin selber. Wir bekommen dann die Zwischenverfügung nicht.