In einer HRB Akte ist der Geschäftsführer verpflichtet, ein bestimmtes Dokument zum Handelsregister einzureichen. Ich habe bereits zwei Zwangsgelder festgesetzt, die teilweise gezahlt wurden. Eine Beschwerde des Beteiligten wurde vom OLG zurückgewiesen. Zuletzt hat der Gerichtsvollzieher mitgeteilt, dass er den Schuldner nie antreffen kann. Daraufhin habe ich ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000,00 EUR angedroht. Jetzt, nach Ablauf der Monatsfrist, reicht er mir per Fax ein Attest ein, dass er krank geschrieben wäre. Zum einen fehlt auf dem Attest der Name des Patienten, zum anderen frage ich mich, ob eine Krankschreibung immer ein Grund ist, dass man seine Registerpflichten nicht erfüllen kann.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank für die Antworten.