Guten Tag,
welche Auskunftspflicht hat ein Nachlassverwalter gegenüber den vermeintlichen Erben? (Erbschein ist noch nicht ergangen)
Mich hat ein Ahnenforscher angeschrieben und möchte nun die Urkunden aus dem Nachlass haben. Die Verwandschaft hat er über ein Stammbaum und Urkunden in direkter Linie nachgewiesen. Der Nachlass betrifft jedoch Verwandte aus der 3. Ordnung.
Und ist der vermeintliche Erbe Auskunftsberechtigt über die Höhe des Nachlasses ohne und mit Erbschein?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Reger