Hallo,
ist die Zustellung eines Anordnungsordnungsbeschlusses per (internationalem) Einschreiben gegen Rückschein an Schuldner in Irland ordnungsgemäß?
Nach meinen bisherigen Erkenntnissen ist dies möglich, es muss jedoch eine Belehrung über ein Annahmeverweigerungsrecht (Artikel 8 EuZVO) beigefügt sein, muss dies dann in englischer Sprache sein, da der Anordnungsbeschluss lediglich auf deutsch ist?
Viele Grüße
Jotto