Schuldner als Erbe - wie lange warten?

  • Etwas makaber, aber in so manchem Fall relevant:

    Schuldner (S, nat. Person) hat keine Vermögenswerte, ist aber von seinem Vater (V) zum Alleinerben eingesetzt. V hat ein nicht belastetes Grundstück mit einem Wert von rd. 80.000,- EUR. V ist schon knapp 90 Jahre, erfreut sich aber bester Gesundheit.

    Es fragt sich in solchen Fällen, wie lange man das Verfahren offen- bzw. den Insolvenzbeschlag aufrechterhalten kann (muss?), in der Erwartung, dass der Erbfall eintritt. Ist ja nicht so nett, auf das Ableben des V zu warten, außerdem zeitlich überhaupt nicht abzusehen.

    Was meint Ihr?

  • In § 196 InsO kann ich nichts von einem möglichen Erbfall lesen. :)

    ..ebensowenig kann man zuwarten, bis der Schuldner einen Bruch begeht oder Geld unterschlägt, um die Masse anzureichern, vergl. OLG Frankfurt vom 13.08.2013, 15 U 8/12.

    Alleinerbe hin oder her, der Schuldner könnte ja auch ausschlagen. Im Zweifelsfall wird man sich in der WVP mit die Hälfte des Erbes zufrieden geben müssen, falls der Erbfall in dieser Spanne eintritt.

    Das Verfahren auflassen und auf den Tod des Vaters warten ist auch deshalb keine Lösung, weil dieser ja auch erst nach dem Ablauf der Abtretungsfrist versterben könnte. Dann wäre das Erbe als Neuvermögen bei Erteilung der RSB auch keine Masse.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • In § 196 InsO kann ich nichts von einem möglichen Erbfall lesen. :)

    ..ebensowenig kann man zuwarten, bis der Schuldner einen Bruch begeht oder Geld unterschlägt, um die Masse anzureichern, vergl. OLG Frankfurt vom 13.08.2013, 15 U 8/12.

    Alleinerbe hin oder her, der Schuldner könnte ja auch ausschlagen. Im Zweifelsfall wird man sich in der WVP mit die Hälfte des Erbes zufrieden geben müssen, falls der Erbfall in dieser Spanne eintritt.

    Das Verfahren auflassen und auf den Tod des Vaters warten ist auch deshalb keine Lösung, weil dieser ja auch erst nach dem Ablauf der Abtretungsfrist versterben könnte. Dann wäre das Erbe als Neuvermögen bei Erteilung der RSB auch keine Masse.

    Nicht das noch jemand auf die Idee kommt, man könne nachhelfen...

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ich verstehe nicht so ganz, auf welcher Grundlage das Verfahren künstlich in die Länge gezogen werden soll/kann. Der Schuldner hat derzeit kein Vermögen, sondern erst (möglicherweise) mit Eintritt des Erbfalls. Die Verwertung des Vermögens ist abgeschlossen, das Verfahren ist meines Erachtens sofort und wie gehabt abzuschließen. Bei gesetzlicher Erbfolge machen wir uns doch auch keine Gedanken, ob ein Angehöriger des Schuldners zeitnah sterben könnte.

    Einmal editiert, zuletzt von Pittys29 (9. Juni 2017 um 14:02) aus folgendem Grund: Fehlerkorrektur

  • Etwas makaber, aber in so manchem Fall relevant:

    Schuldner (S, nat. Person) hat keine Vermögenswerte, ist aber von seinem Vater (V) zum Alleinerben eingesetzt. V hat ein nicht belastetes Grundstück mit einem Wert von rd. 80.000,- EUR. V ist schon knapp 90 Jahre, erfreut sich aber bester Gesundheit.

    Es fragt sich in solchen Fällen, wie lange man das Verfahren offen- bzw. den Insolvenzbeschlag aufrechterhalten kann (muss?), in der Erwartung, dass der Erbfall eintritt. Ist ja nicht so nett, auf das Ableben des V zu warten, außerdem zeitlich überhaupt nicht abzusehen.

    Was meint Ihr?

    nun, da es keine Sterbehilfeobliegenheit oder Totschlagsobliegenheit gibt: sorry ! schalt mal brain ein

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Seinen letzten Willen kann man zudem jederzeit ändern. Und auch so kann bis dahin viel passieren (Haus verkaufen und Geld verprassen, oder für die Pflege ausgeben).

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Zu Deiner Beruhigung: Brain ist eingeschaltet
    volkmar

    war nicht bös gemeint, haste auch nicht so aufgefasst :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!