braucht der Gläubigervertreter eine notariell beglaubigte Vollmacht?

  • Hallo Praktiker,

    als Mitarbeiter einer Bank, die das Verfahren betreibt, soll ich den Versteigerungstermin wahrnehmen mit dem Ziel, dort ggf. Anträge zu stellen bzw. evtl. auch für die Bank selbst auf das Objekt zu bieten.

    Ist dazu eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich oder genügt es auch, wenn der - die Bank als Organ vertretende - Vorstand eine schriftliche Vollmacht als Vertretungsnachweis mitgibt?

    Oder sind dann Gebote unzulässig, weil die Vollmacht nicht notariell beglaubigt ist?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

  • Bist Du bei einer siegelführenden Bank, reicht das Schreiben mit Siegel, sonst ist auch hier die notarielle Vollmacht notwendig, m.E.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • sehr schön - dann machen wir mal einen Notartermin für die Beglaubigung.

    Falls mir vorab jemand ein gängiges "Muster" für eine Vollmacht posten kann, freue ich mich.

    Ganz herzlichen Dank.

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